In der Verbandsgemeinde Jockgrim müssen Eltern von Grundschulkindern ab dem kommenden Schuljahr mit höheren Kosten für das Mittagessen rechnen. Die Beiträge steigen von bisher vier Euro auf fünf Euro pro Mahlzeit. Diese Entscheidung wurde in der letzten Sitzung des Gemeinderats des vergangenen Jahres getroffen. Trotz der Erhöhung decken die Elternbeiträge lediglich einen Teil der tatsächlichen Kosten, die für das Mittagessen anfallen.
Ein Beispiel verdeutlicht die Verhältnisse: An der Grundschule Hatzenbühl kostet ein Gericht 6,43 Euro, welches von einem externen Caterer geliefert wird. Die Verbandsgemeinde übernimmt einen Teil dieser Kosten, um die finanzielle Belastung für Eltern abzumildern.
Situation der Mittagsverpflegung in Rheinland-Pfalz
Diese Preiserhöhung ist Teil eines größeren Problems, das die Mittagsverpflegung in Rheinland-Pfalz betrifft. In vielen Ganztagsschulen und Betreuenden Grundschulen wird Mittagsverpflegung angeboten, wobei die Finanzierung durch kommunale Schulträger erfolgt. Eine umfassende Prüfung des Rechnungshofs hat ergeben, dass viele Schulträger oft keine genaue Kenntnis über ihre finanziellen Aufwendungen für die Mittagsverpflegung haben.
Eine Untersuchung bei 14 Gemeinden, Verbandsgemeinden und Landkreisen hat gezeigt, dass die Erfassung der verpflegungsbezogenen Aufwendungen und Erträge im Rechnungswesen häufig unzureichend ist. In einem Beispiel meldete eine Kommune jährliche Überschüsse von 2.000 Euro, hatte jedoch Defizite von mindestens 70.000 Euro. Das fehlerhafte Kalkulieren der Entgelte für die Verpflegung stellt ein zentrales Problem dar, da diese bei Ganztagsschulen und Betreuenden Grundschulen gesetzlich vorgeschrieben ist.
Die Kosten für die Verpflegung schwanken stark und liegen zwischen drei und 5,50 Euro je Mahlzeit. Bei 56 von 92 geprüften Schulen reichten die Einnahmen nicht aus, um die Kosten der Caterer zu decken. Oftmals werden Deckungslücken durch allgemeine Haushaltsmittel oder Liquiditätskredite ausgeglichen. Der Rechnungshof stellte zudem fest, dass unwirtschaftliche Einsätze von Küchenpersonal und organisatorische Mängel bei der Abrechnung die Situation verschärfen.
Der Bedarf an einer effektiven und kostensensitiven Mittagsverpflegung ist offenbar gegeben, jedoch müssen Schulträger und Gemeinden auch die Möglichkeiten zur Kostensenkung, wie etwa Ausschreibungen für Caterer, besser nutzen. Denn die bundesweiten Studien zeigen, dass die tatsächlichen Kosten für Warmverpflegung durch Caterer in der Regel über fünf Euro pro Mahlzeit liegen, was vor allem Haushalte mit niedrigerem Einkommen in Schwierigkeiten bringt, da Empfänger von sozialen Mindestsicherungsleistungen meistens nur einen geringen Eigenanteil tragen müssen.