Ein 67-jähriger Autofahrer in Preußisch Oldendorf fiel einer Streifenwagenbesatzung auf, als er am Mittwoch um 9:50 Uhr in Schrittgeschwindigkeit und mit unsicherem Fahrverhalten sein Fahrzeug steuerte. Bei der anschließenden Überprüfung stellte die Polizei einen mutmaßlichen Alkoholgeruch bei dem Fahrer fest, weshalb dieser zur Wache Lübbecke gebracht wurde.
In der Wache wurde dem Mann eine Blutprobe entnommen, um den genauen Blutalkoholgehalt festzustellen. Außerdem wurde der Führerschein des 67-Jährigen beschlagnahmt, wie radiowestfalica.de berichtet.
Rechtliche Grundlagen bei Trunkenheitsfahrten
Alkoholkonsum kann zur Fahruntüchtigkeit führen und hat weitreichende Konsequenzen. Bei Verdacht auf Trunkenheitsfahrt kann die Entnahme einer Blutprobe zur Feststellung des Blutalkoholgehaltes (BAK) angeordnet werden. In der Regel trifft ein Richter die Entscheidung zur Blutentnahme. Sollte ein Richter jedoch nicht rechtzeitig erreichbar sein, können auch die Staatsanwaltschaft oder die Polizei diese anordnen, um den Untersuchungserfolg nicht zu gefährden.
Laut strassenverkehrsamt.de darf bei Anhaltspunkten für eine Trunkenheitsfahrt die Wohnung des Verdächtigen betreten und der Betroffene zur Blutentnahme mitgenommen werden. Eine Atemalkoholmessung kann hingegen vom Betroffenen verweigert werden, während für die Entnahme einer Blutprobe grundsätzlich keine Einwilligung erforderlich ist, es sei denn, es besteht eine Gesundheitsgefährdung. Die Blutentnahme wird von einem Arzt durchgeführt und der Betroffene muss diese dulden, jedoch nicht aktiv mitwirken.