Die Straßenverkehrsabteilung des Kreises Coesfeld plant vom 06. bis 11. Januar 2025 eine Reihe von Geschwindigkeitskontrollen. Diese Maßnahme dient der Erhöhung der Verkehrssicherheit im Kreisgebiet.
Die vorgesehenen Kontrollorte sind für jeden Tag der Woche festgelegt:
- Montag (06. Januar 2025): Coesfeld, Daruper Straße
- Dienstag (07. Januar 2025): Ascheberg, Nordkirchener Straße
- Mittwoch (08. Januar 2025): Dülmen, Fröbelstraße
- Donnerstag (09. Januar 2025): Nottuln, Niederstockumer Weg
- Freitag (10. Januar 2025): Nordkirchen, Lüdinghauser Straße
- Samstag (11. Januar 2025): Lüdinghausen, B 474
Die Verkehrsüberwachung ist nicht nur Aufgabe der Kreisverwaltung; auch die Polizei wird aktiv Geschwindigkeitsmessungen im gesamten Kreisgebiet durchführen. Die Planung der Kontrollen kann sich kurzfristig ändern, und es besteht die Möglichkeit, dass weitere Messorte hinzugefügt werden.
Rechtliche Grundlagen der Geschwindigkeitskontrollen
Die Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen in Deutschland ist auf klaren rechtlichen Grundlagen aufgebaut. Laut rechtecheck.de sind Geschwindigkeitsmessungen entscheidend für die Verkehrssicherheit und basieren auf verschiedenen gesetzlichen Vorschriften, darunter das Straßenverkehrsgesetz (StVG) und die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).
Es existieren verschiedene Messtechniken, die zur Kontrolle der Geschwindigkeit eingesetzt werden, darunter Radar, Laser, Lichtschranken und Videonachfahrsysteme. Radargeräte nutzen elektromagnetische Wellen, während Lasergeräte Lichtwellen für präzise Messungen verwenden. Lichtschranken erfassen die Zeit, die ein Fahrzeug zwischen Sensoren benötigt, was besonders für Baustellenüberwachungen geeignet ist. Videonachfahrsysteme wiederum dokumentieren die Geschwindigkeit, indem sie ein Polizeifahrzeug hinter dem auffälligen Fahrzeug fahren lassen.
Die Rechtsgültigkeit dieser Messungen hängt von der ordnungsgemäßen Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben ab, einschließlich regelmäßiger Eichung und Wartung der verwendeten Geräte. Verkehrsteilnehmer haben das Recht, Messprotokolle einzusehen und die durchgeführten Messungen überprüfen zu lassen.