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Montag, 13. Januar 2025

Tegut in der Krise: 120 Jobs fallen weg – Filialen vor Verkauf!

Tegut in Fulda kündigt 120 Stellen und verkauft 10% der Filialen zur Sanierung unter dem Druck des Mutterkonzerns Migros.

Fellertalbrücke: Massive Sanierung auf der A1 beginnt im Frühjahr!

Die Instandsetzung der Fellertalbrücke auf der A1 beginnt 2024, Investitionen von 395 Millionen Euro in die Autobahnen bis 2027.

Leon Windscheid: Tipps gegen den Druck der perfekten Weihnachten!

Dr. Leon Windscheid gibt Tipps für eine entspannte Weihnachtszeit und präsentiert sein neues Bühnenprogramm "Alles perfekt".

Digitale Revolution im Gesundheitswesen: Die ePA kommt am 15. Januar!

Ab dem 15. Januar 2025 wird die elektronische Patientenakte (ePA) für alle gesetzlich Versicherten in Deutschland eingeführt. Hausarzt Stefan Spieren unterstützt die Digitalisierung im Gesundheitswesen und sieht die ePA als eine bedeutende Verbesserung der Patientenversorgung. Er betont, dass die ePA den Arztbesuch erleichtert und zu einer besseren Versorgung der Patienten führen kann.

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Spieren erklärt weiter, dass die ePA Abläufe vereinfacht, Zeit spart und Doppeluntersuchungen vermeidet. Der Zugriff auf die ePA erfolgt durch das Einlesen der Gesundheitskarte in der Praxis, wodurch die Nutzung als intuitiv und benutzerfreundlich beschrieben wird. Eine Informationsveranstaltung zur ePA findet am 8. Januar statt, sowohl vor Ort als auch online, und wird von Fachleuten sowie Vertretern der Krankenkassen unterstützt.

Widerspruchslösung und Sicherheitsaspekte

Die Einführung der ePA wird im Rahmen des Digital-Gesetzes (DigiG) auch mit einer Widerspruchslösung (Opt-out) verbunden sein. Ab dem genannten Datum legen Krankenkassen für jeden gesetzlich Versicherten eine ePA an, mit dem Ziel, dass bis 2025 80 Prozent der Versicherten über eine solche Akte verfügen werden. Die ePA ist sofort nach ihrer Anlage vollständig nutzbar und bietet den Versicherten mehrere Möglichkeiten, Widerspruch einzulegen, ob gegen die Nutzung oder gegen den Zugriff bestimmter medizinischer Einrichtungen auf ihre ePA-Daten.

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Zudem müssen die Daten der ePA für bestimmte Forschungszwecke zur Verfügung gestellt werden, es sei denn, der Versicherte spricht sich dagegen aus. Die automatisierte Übermittlung von Leistungsdaten von der Krankenkasse und von elektronischen Rezepten in die ePA erfolgt ebenfalls, sofern es keinen Widerspruch gibt. Die flächendeckende Nutzung der ePA ist jedoch abhängig vom Softwarestand der Praxen und Kliniken, und eine vollständige Aktivierung wird bis Mitte bis Ende 2025 erwartet. Dabei betont Spieren, dass sensible Daten nur mit Zustimmung des Patienten erfasst werden.

Weitere Informationen zur ePA und den damit verbundenen Aspekten sind unter siegener-zeitung.de und bundesaerztekammer.de zu finden.

Weitere Informationen, Referenzen & Quellen:

https://www.siegener-zeitung.de/lokales/siegerland/siegen/siegen-und-olpe-arzt-stefan-spieren-wirbt-fuer-elektronische-patientenakte-LTGQHNM73FEJPFWGZCGAV6WZTI.html
https://www.bundesaerztekammer.de/themen/aerzte/digitalisierung/digitale-anwendungen/telematikinfrastruktur/epa

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