Die FREIEN WÄHLER Rheinland-Pfalz haben am 6. Januar 2025 eine Überarbeitung des Kindertagesstättengesetzes (KiTaG) gefordert. Laut der Partei führt die derzeitige Kita-Finanzierung die Kommunen an ihre Belastungsgrenzen und benötigt eine Neugestaltung. Um Verlässlichkeit und Gerechtigkeit zu gewährleisten, plädieren sie für eine Rückkehr zu festen Fördersätzen. Die aktuelle Übergangsvereinbarung, die individuelle Vereinbarungen zwischen kommunalen Spitzenverbänden und freien Trägern erfordert, wird als untragbar für die Gemeinden angesehen, da sie sie in schwierige Verhandlungen mit freien Trägern zwingt.
Christian Zöpfchen, der Landesvorsitzende der FREIEN WÄHLER Rheinland-Pfalz, kritisierte die Überforderung der Kommunen und wies darauf hin, dass die geltenden Vorschriften im § 5 Abs. 2 KiTaG eine spezifische Regelung fordern. Diese Aufteilung der Finanzierung führt dazu, dass die Kommunen bis zu 99 Prozent der Personalkosten tragen müssen, während die freien Träger lediglich minimale Eigenanteile leisten. Lisa-Marie Jeckel, Co-Vorsitzende der FREIEN WÄHLER, betonte, dass die Lastenverteilung zwischen Kommunen und freien Trägern ungleich ist. Darüber hinaus führt der Verhandlungszwang zu einer Fragmentierung und rechtlichen Unsicherheiten, was zusätzliche Bürokratie mit sich bringt.
Gerechte Lastenverteilung gefordert
In ihrer Forderung nach klaren Fördersätzen und einer gerechteren Lastenverteilung streben die FREIEN WÄHLER eine Entlastung der kommunalen Infrastruktur an. Das Ziel ist es, die Zukunft der Kinderbetreuung zu sichern und eine finanzielle Planungssicherheit für die Gemeinden zu gewährleisten.
Parallel dazu weist ein Kommentar des Gemeinde- und Städtebundes darauf hin, dass die Förderung für kirchliche Träger 102,5 % der zuwendungsfähigen Personalkosten abdeckt, während freie Träger 100,0 % erhalten. Zusätzliche gebäudebezogene Kosten müssen mit den örtlichen Trägern der Jugendhilfe verhandelt werden. Angestrebt wird eine einheitliche Lösung unter Leitung des Gemeinde- und Städtebundes, die auch nicht steuerfinanzierte freie Träger einbezieht. Die Übergangsvereinbarung soll zum 1. Januar 2025 durch eine Rahmenvereinbarung gemäß § 5 Abs. 2 KiTaG ersetzt werden.