Ab dem 1. Januar 2025 wird in der Europäischen Union die Verwendung von Amalgam für Zahnfüllungen nahezu völlig verboten. Dieses Verbot ist Teil der EU-Quecksilberverordnung, die darauf abzielt, die Quecksilberverbreitung in der Umwelt zu verringern. Gesetzlich versicherte Patienten haben Anspruch auf eine kostenfreie, amalgamfreie Füllung im Seitenzahnbereich. Für höherwertige Alternativen, wie etwa Komposit-Füllungen, müssen Patienten jedoch die zusätzlichen Kosten selbst tragen. Ab 2025 werden zudem die Kosten für Glasionomerzemente im Seitenzahnbereich von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Glasionomerzemente bestehen aus speziellen Glas-Pulvern und binden direkt an der Zahnoberfläche. In bestimmten Ausnahmefällen werden auch die Kosten für Bulk-Fill-Füllungen aus Kunststoff bei Kindern und älteren Patienten übernommen. Entscheiden sich Patienten für zahnfarbene Komposit-Füllungen, müssen sie jedoch darauf achten, dass die Krankenkassen nur die Grundversorgungskosten übernehmen. Es ist wichtig zu beachten, dass das Verbot nur neue Füllungen betrifft; bestehende, intakte Amalgam-Füllungen müssen nicht entfernt werden. Quecksilber in Amalgam ist stabil und tritt nur aus, wenn die Füllungen undicht werden. Regelmäßige Kontrolluntersuchungen helfen, potenzielle Probleme rechtzeitig zu erkennen.
Hintergrund und aktuelle Entwicklungen
Amalgam besteht zu etwa 50 Prozent aus Quecksilber, einem Material, das als potenziell schädlich für die Umwelt gilt. Laut dem Barmer-Zahnreport 2023 wurden im vergangenen Jahr nur noch 3,5 Prozent der Füllungen im Seitenzahnbereich aus Amalgam erstellt. In den letzten Jahrzehnten haben sich Patienten zunehmend von Amalgam als Füllungsmaterial abgewendet. Besonders gefragt sind moderne Alternativen wie Komposit-Füllungen, die sowohl ästhetische als auch funktionale Vorteile bieten.
Eine Einigung zwischen dem GKV-Spitzenverband und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung wurde erzielt, wonach selbstadhäsive Füllungen wie Glasionomerzemente für die Seitenzähne ohne Zuzahlung zur Verfügung stehen. Diese Materialien sind so gewählt, dass sie den Anforderungen an eine ausreichende und zweckmäßige Füllung entsprechen. Im Hinblick auf die Umstellung werden zudem Informationsmaterialien, wie eine Broschüre über Leistungen und Mehrkostenvereinbarungen, vom BDIZ EDI angeboten, die demnächst im Shop erhältlich sein werden.