Die Stadt Offenbach steht im Jahr 2024 vor einer finanziellen Herausforderung, da die Ausgaben für Kinder- und Jugendhilfe um 12 Millionen Euro steigen. Dies bedeutet eine deutliche Erhöhung im Vergleich zum Vorjahr und trägt dazu bei, dass das prognostizierte Defizit in Offenbach um 9,4 Millionen Euro auf bis zu 47,6 Millionen Euro anwächst. Hintergrund dieser finanziellen Belastung sind geringere Steuereinnahmen, die einen Nachtragshaushalt erforderlich machen.
Die finanzielle Lage der Stadt und anderer Kommunen in Hessen verschärft sich, da gesetzliche Ausgaben von Bund und Ländern weiterhin zunehmen. Offenbachs Kämmerer Martin Wilhelm (SPD) und Vertreter des Bündnisses „Für die Würde unserer Städte“ haben ihre Forderungen im hessischen Wirtschaftsministerium vorgetragen. Die Kommunen verlangen dringend eine angemessene Finanzausstattung, um die steigenden Sozialausgaben bewältigen zu können, ohne auf teure Kassenkredite zurückzugreifen.
Forderungen an Bund und Land
Der Begriff der Kassenkredite wird dabei als uneffektiv betrachtet, da sie als teure Dispositionskredite gelten. Hessen hat zwar mit der Hessenkasse ein Entschuldungsprogramm für Kommunen aufgelegt, jedoch hat dieses nicht zu einer dauerhaften Finanzausstattung geführt. Wilhelm fordert deshalb von Bund und Land, die Finanzierung der Sozialausgaben gemäß dem Prinzip „wer bestellt, bezahlt“ sicherzustellen.
Für 2026 sind neue Regeln für den Kommunalen Finanzausgleich (KFA) in Hessen vorgesehen. Das kommunale Bündnis, zu dem auch Offenbach gehört, hebt hervor, dass die Mittelverteilung im KFA den tatsächlichen Ausgabenzuwächsen und Kostensteigerungen der Kommunen Rechnung tragen sollte. Besonders wachsende Städte wie Offenbach, die viele junge Einwohner haben, sollen ein höheres Gewicht bei der Berechnung des KFA-Anteils erhalten.
Ein zentrales Anliegen der Kommunen ist zudem die Lösung des Problems kommunaler Altschulden. Bundeskanzler Olaf Scholz hat angekündigt, dass Finanzminister Jörg Kukies vor der Bundestagswahl am 23. Februar eine Gesetzesvorlage zu diesem Thema einbringen wird. Die Regelungen auf Bundesebene stehen jedoch noch aus, weshalb das kommunale Aktionsbündnis an die Bundestagsfraktionen appelliert, eine parteiübergreifende Regelung zur Milderung der kommunalen Finanzkrise zügig zu finden. Weitere Gespräche in Wiesbaden sind für Mitte des Monats geplant.
Die Thematik der kommunalen Sozialausgaben ist nicht neu und wird durch zahlreiche gesetzliche Vorgaben geregelt. Diese Ausgaben fallen unter den Produktbereich „Jugend und Soziales“ und basieren auf den Gesetzen SGB II, SGB VIII sowie SGB XII. Historisch gewachsen, umfassen sie ein breites Spektrum von Leistungen, die von Region zu Region unterschiedlich sind. In Hessen und Nordrhein-Westfalen tragen die Kommunen mit 85 % die höchsten Anteile an den sozialen Ausgaben, während in anderen Bundesländern wie Thüringen nur 38 % anfallen. Diese hohen Ausgabendynamiken können besonders in finanzschwachen Kommunen zu erheblichen Haushaltsproblemen führen.