Am Montag, den 6. Januar 2025, wurde ein 57-jähriger Motorrollerfahrer aus dem Rheingau-Taunus-Kreis in Bingen kontrolliert. Die Verkehrskontrolle fand an der Koblenzer Straße statt und offenbarte mehrere unerfreuliche Feststellungen.
Der Fahrer war ohne gültigen Führerschein und somit nicht berechtigt, den Motorroller zu führen. Zudem stellte sich heraus, dass das Fahrzeug nicht in seinem Eigentum war. Die Fahrzeugeigentümerin, eine Bekannte des Fahrers, war über die Verwendung des Motorrollers nicht informiert, da der Fahrer die Fahrzeugschlüssel ohne ihr Wissen entnommen hatte. Während der Kontrolle gab es zudem einen Verdacht auf drogenbedingte Beeinflussung des Fahrers.
Schritte der Polizei
Der 57-Jährige wurde zur Polizeiinspektion Bingen gebracht, wo zur Beweisführung durch einen Arzt eine Blutprobe entnommen wurde. Für weitere Informationen oder bei Fragen können Interessierte die Polizeiinspektion Bingen unter der Telefonnummer 06721 9050 oder per E-Mail unter pibingen@polizei.rlp.de kontaktieren.
Drogen und Führerschein
Die Geschehnisse werfen auch Fragen bezüglich des Führerscheinentzugs auf, die in einem Blogbeitrag behandelt werden. Hier wird der Unterschied zwischen einem Führerscheinentzug und einem Fahrverbot erläutert. Ein Fahrverbot dauert in der Regel 1 bis 3 Monate, während der Führerschein bei einem Entzug ungültig wird und eine Sperrfrist von mindestens 6 Monaten nach sich zieht. In vielen Fällen ist auch ein neuer Antrag notwendig, wobei möglicherweise Nachweise der Eignung, wie ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU), gefordert werden.
Besonders bei Drogenkonsum gelten klare Regeln für die Fahruntüchtigkeit. Während für Alkohol und Cannabis Grenzwerte festgelegt sind, existieren für andere Drogen keine solchen. Bei harten Drogen wie Kokain oder Heroin kann ein Führerscheinentzug sogar bei geringem Konsum erfolgen. Detaillierte Informationen dazu finden sich auf der Webseite von Kanzlei Wehner.