Am 6. Januar 2025, gegen 16:35 Uhr, kontrollierte die Polizei Bingen einen 57-jährigen Motorrollerfahrer in der Koblenzer Straße. Der Fahrer war nicht im Besitz eines gültigen Führerscheins und somit nicht berechtigt, den Motorroller zu führen. Zudem gehörte der Motorroller nicht ihm; er hatte den Schlüssel ohne Wissen der Eigentümerin, einer Bekannten, entnommen. Es bestand der Verdacht einer drogenbedingten Beeinflussung des Fahrers. Daraufhin wurde der Fahrer zur Polizeiinspektion Bingen gebracht, wo ihm eine Blutprobe entnommen wurde. Die Meldung wurde um 20:57 Uhr von der Polizeiinspektion Bingen übermittelt.
Im Jahr 2022 wurden im Kreis Mainz-Bingen laut Polizeilicher Kriminalstatistik (PKS) 539 Rauschgiftdelikte erfasst. In nur 1% der Fälle blieb es bei einer versuchten Straftat, während die Aufklärungsquote bei 93% lag. Von den 449 Tatverdächtigen waren 400 Männer und 49 Frauen; 22% waren nicht-deutscher Herkunft. Die Altersverteilung der Tatverdächtigen zeigt, dass der Großteil unter 40 Jahren ist. So verzeichnete die Statistik unter 21 Jahren 421 Tatverdächtige, während es in der Altersgruppe 31 bis 40 Jahren 940 betroffene Personen gab.
Rauschgiftdelikte und rechtliche Konsequenzen
Im Jahr 2022 wurden bundesweit 2.406.465 Verkehrsunfälle erfasst, ein Anstieg im Vergleich zu 2.314.938 Unfällen im Jahr 2021. Bei Unfällen mit Personenschaden wurden im Jahr 2022 insgesamt 289.672 Unfälle registriert, bei denen 2.788 Personen getötet wurden. Im Vorjahr, 2021, waren es 258.987 Unfälle mit Personenschaden und 2.562 Todesopfer.
Ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) kann zu Geld- und Freiheitsstrafen führen. Die Schwere der Strafe hängt von der Art und Menge der Betäubungsmittel sowie den Umständen des Verstoßes ab. Auch der Besitz kleiner Mengen kann strafrechtliche Konsequenzen haben. Das BtMG regelt den Umgang mit Drogen und psychoaktiven Substanzen in Deutschland, mit dem Ziel, den Missbrauch von Betäubungsmitteln zu verhindern und die öffentliche Gesundheit zu schützen.
Die Strafen bei einem Verstoß gegen das BtMG können stark variieren und beinhalten Geldstrafen, die mehrere tausend Euro betragen können, sowie Freiheitsstrafen von wenigen Monaten bis zu mehreren Jahren, im schlimmsten Fall bis zu 15 Jahren. Für Wiederholungstäter sind oft strengere Strafen vorgesehen. Besondere rechtliche Folgen eines Verstoßes können auch den Führerscheinentzug und negative Einträge im Führungszeugnis zur Folge haben. Zudem kann es zwischen verschiedenen Berufen zu Kündigungen kommen, vor allem im öffentlichen Dienst.