Am Montagabend stellte die Binger Polizei bei zwei Vorfällen auf Rollerfahrern Drogenmissbrauch fest. Dies wurde von der Polizeiinspektion in einem Bericht bekannt gegeben.
Der erste Vorfall ereignete sich am Nachmittag in der Koblenzer Straße, wo ein 57-jähriger Mann von einer Streife angehalten wurde. Der Fahrer konnte keinen gültigen Führerschein sowie keine Papiere für seinen Motorroller vorlegen. Die Beamten vermuteten, dass der 57-Jährige unter dem Einfluss von Drogen stand.
Schwerer Sturz und Aggression
Später am Abend wurden die Polizisten zu einem Supermarktparkplatz in Bingerbrück gerufen. Dort war ein 48-jähriger Mann schwer von seinem E-Scooter gestürzt, was Passanten veranlasste, den Rettungsdienst zu alarmieren. Der Gestürzte reagierte aggressiv auf die eintreffenden Helfer und musste anschließend ins Krankenhaus gebracht werden. Glücklicherweise hatten medizinische Untersuchungen ergeben, dass der 48-Jährige keine Verletzungen erlitten hatte. Bei ihm wurde jedoch der Konsum von Cannabis und Amphetaminen nachgewiesen.
Beide Männer müssen voraussichtlich mit Verfahren wegen verschiedener Verstöße rechnen.
Die rechtlichen Konsequenzen des Drogenmissbrauchs beim Führen von Elektrokleinstfahrzeugen sind klar geregelt. Laut einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs München, das am 08.06.2021 gefällt wurde, ist der Konsum von Drogen, auch ohne äußerliche Ausfallerscheinungen, ein Grund für die Untersagung des Führens solcher Fahrzeuge. In dem konkreten Fall wurden bei einem Betroffenen Amphetamin, THC und ein Blutalkoholwert von 0,57 ‰ festgestellt. Dies zeigt, dass solche Verstöße nicht nur rechtliche Konsequenzen, sondern auch potenzielle Gefahren für die öffentliche Sicherheit nach sich ziehen können, wie anwalt.de berichtet.