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Montag, 13. Januar 2025

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Koblenz: Wehranlage Euteneuen bleibt trotz Beschluss vorerst stehen!

Am 28. November 2024 entschied das Verwaltungsgericht Koblenz, dass die Plangenehmigung zum Rückbau des Stauwehrs Euteneuen (Sieg) vorerst rechtswidrig ist und nicht vollzogen werden darf. Die Wehranlage in Euteneuen ist seit 2015 nicht mehr in Betrieb. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord hatte im Dezember 2023 eine Genehmigung für den Rückbau sowie die Umgestaltung des Flussbetts in ein naturnahes asymmetrisches Raugerinne erteilt. Im Zuge des Genehmigungsverfahrens wurde eine Vorprüfung der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt, die jedoch die Notwendigkeit einer umfassenden UVP verneinte.

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Das Ergebnis dieser UVP-Vorprüfung wurde bezüglich des artenschutzrechtlichen Fachbeitrags als nicht nachvollziehbar beurteilt. Es bleibt unklar, ob besonders oder streng geschützte Tier- und Pflanzenarten betroffen sind. Ein festgestellter Verfahrensfehler führte zur Feststellung der Rechtswidrigkeit der Genehmigung. Diese wird jedoch nicht aufgehoben, da der Fehler möglicherweise durch eine Planergänzung oder ein ergänzendes Verfahren behoben werden kann. Weitere rügefähige Verfahrensmängel oder materielle Fehler in der Plangenehmigung wurden nicht festgestellt. Beteiligte haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Zulassung der Berufung zu stellen.

Details zur Planung

Die Planung der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord sieht den Abriss der bestehenden Wehranlage in fließender Welle vor. Nach dem Wehrrückbau ist eine Gestaltung des asymmetrischen Raugerinnes auf der linken Seite der Sieg vorgesehen. Ziel dieser Maßnahmen ist die Verbesserung der aquatischen Durchgängigkeit und der Wandermöglichkeiten für Fische, insbesondere für den Lachs.

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Die naturnahe Entwicklung der Sieg und die Wiederherstellung natürlicher Fließgewässerstrukturen sind von großer ökologischer Bedeutung. Die Planung berücksichtigt auch die regelmäßige Überflutung des Auenwaldkomplexes, um dessen Erhalt zu gewährleisten. Hintergrund ist, dass das Wasserecht für die kleine Wasserkraftanlage Euteneuen am 01. Juni 2015 erloschen ist, und die Wehranlage seit Mai 2018 funktionsunfähig ist, da sich die beweglichen Dachwehrverschlüsse nicht mehr aufrichten lassen.

Ein Antrag des Eigentümers zur Wiederinbetriebnahme wurde am 14. Oktober 2019 aufgrund unvollständiger Planunterlagen abgelehnt. Vorangegangen waren intensive Beratungsgespräche zur Überarbeitung der Planunterlagen. Eine Klage vor dem Verwaltungsgericht wurde abgewiesen, und der Berufungsantrag beim Oberverwaltungsgericht Koblenz wurde rechtskräftig abgelehnt. Die Wehranlage sowie die angrenzenden Ufergrundstücke befinden sich im Eigentum des Landes Rheinland-Pfalz, während das Krafthaus mit der Turbine einem privaten Eigentümer gehört. Die Sieg stellt ein wichtiges Zielartengewässer für den Langdistanzwanderfisch Lachs im Rheineinzugsgebiet dar, was die Notwendigkeit zur Wiederherstellung der linearen Durchgängigkeit zur Erfüllung der EU-Wasserrahmenrichtlinien-Vorgaben unterstreicht.

Weitere Informationen, Referenzen & Quellen:

https://www.rechtundpolitik.com/justiz/vg-koblenz/genehmigung-zum-rueckbau-des-stauwehrs-euteneuen-sieg-nicht-vollziehbar/
https://sgdnord.rlp.de/service/pressemitteilungen/detail/plangenehmigung-zum-abriss-der-wehranlage-in-euteneuen-liegt-vor

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