Heute, am 8. Januar 2025, haben viele Saarländer noch ihren Weihnachtsbaum im Wohnzimmer stehen. Die Zeit der Weihnachtsdekoration neigt sich dem Ende zu, und die Kommunen im Saarland bieten verschiedene kostenlose Möglichkeiten zur Entsorgung der abgeschmückten Bäume an. Diese Initiativen sind wichtig, um eine umweltgerechte Entsorgung sicherzustellen und Platz für neue Vorhaben zu schaffen.
In der Region Saarbrücken beispielsweise, wird die Freiwillige Feuerwehr am 11. Januar in mehreren Stadtteilen Weihnachtsbäume abholen. Die betroffenen Stadtteile umfassen:
- Altenkessel
- Bischmisheim
- Brebach
- Bübingen
- Dudweiler
- Eschringen
- Fechingen
- Gersweiler
- Güdingen
- Herrensohr
- Jägersfreude
- Klarenthal
- Schafbrücke
- Scheidt
Sammelstellen und Abholdienste
Der Zentrale Kommunale Entsorgungsbetrieb (ZKE) in Saarbrücken hat ebenfalls Pläne für die Abholung der Weihnachtsbäume. Diese erfolgt zwischen dem 13. und 17. Januar sowie nochmals vom 20. bis 24. Januar an verschiedenen Sammelplätzen in der Stadt. Wichtig ist dabei, dass die Bäume vorher vollständig abgeschmückt werden müssen.
Die Sammelplätze in Saarbrücken sind unter anderem:
- Wilhelm-Heinrich-Straße/Neumarkt
- Dellengarten
- Moltke-/Pfählerstraße
- Eschberg
- Malstatt
- St. Arnual
- Burbach
- Gersweiler
- Dudweiler
- Halberg
In der Stadt Völklingen können Bürger vom 3. bis 20. Januar ihre Weihnachtsbäume an festgelegten Sammelstellen abgeben. Auch in Neunkirchen gibt es ab dem 13. Januar Sammelplätze, wobei der Abtransport ab dem 20. Januar beginnt. St. Ingbert plant, dass Jugendfeuerwehren am 11. Januar in verschiedenen Stadtteilen Bäume sammeln.
Alternative Entsorgungsmöglichkeiten
Zusätzlich zu den kommunalen Abholungen bietet die KWU-Entsorgung ab dem 6. Januar 2025 die Abholung abgeschmückter Weihnachtsbäume an. Diese erfolgen an mit den Kommunen abgestimmten Stellplätzen, wie zum Beispiel Glascontainer-Stellplätzen.
Weitere Entsorgungsmöglichkeiten umfassen:
- Eigenkompostierung im Garten
- Kostenlose Selbstanlieferung bei Wertstoffhöfen (Heckenpflanzen sind nicht erlaubt).
Zu beachten ist, dass Weihnachtsbäume nicht über die reguläre Restabfalltour eingesammelt werden. Auch müssen die Bäume sortenrein entsorgt werden, gemäß dem Kreislaufwirtschaftsgesetz. Es ist darauf zu achten, dass Weihnachtsbäume nur entsorgt werden, wenn sie komplett abgeschmückt sind und deren maximale Länge 2 Meter nicht überschreiten darf. Größere Bäume müssen vorher zersägt werden, um eine reibungslose Entsorgung zu gewährleisten.
Für detailliertere Informationen zur Entsorgung von Weihnachtsbäumen im Saarland können die Bürger bei kommunalen Stellen nachfragen oder die Webseiten der jeweiligen Entsorgungsbetriebe besuchen. Die ordnungsgemäße Entsorgung trägt zu einer sauberen Umwelt bei und schont die Ressourcen.
sol.de berichtet, dass … und kwu-entsorgung.de ergänzt, dass ….