Ein bestätigter Fall von Vogelgrippe (H5N1) wurde in der Region Frankfurt festgestellt. Betroffen ist eine Kanadagans, die im Stadtteil Eschersheim gefunden wurde. Das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz der Stadt Offenbach hat daraufhin alle Geflügelhalter zur erhöhten Vorsicht aufgerufen. Dabei sind Parts von Offenbach möglicherweise Teil einer künftigen Überwachungszone.
Aktuell sind keine behördlichen Maßnahmen, wie die generelle Aufstallungspflicht, angeordnet worden. Dennoch werden die Geflügelhalter aufgefordert, ihre Hygienemaßnahmen zu verstärken und strenge Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Wesentlich ist die Einhaltung wichtiger Hygienevorkehrungen in den Ställen, um eine mögliche Einschleppung des Virus zu verhindern. Bei einer Beobachtung von ungewöhnlichen Krankheitsanzeichen oder erhöhter Sterblichkeit im Bestand ist es unerlässlich, sofort einen Tierarzt zu konsultieren. Alle Geflügelhalter sind zudem verpflichtet, ihren Tierbestand beim Veterinäramt zu melden, auch wenn sie nur ein einzelnes Tier halten.
Überwachung und Meldung von Totfunden
Die Meldung von Totfunden bei Wassergeflügel, wie Schwänen, Enten und Gänsen, sowie bei Greif- und Rabenvögeln ist für die Geflügelhalter ebenfalls von Bedeutung. Dies liegt daran, dass Wildvögel häufig als Reservoir für hochpathogene aviäre Influenza dienen. Es besteht jedoch kein Infektionsrisiko für Singvögel und Tauben. Die Gefährdung für Nutzgeflügel wird derzeit als gering eingeschätzt, da der bestätigte Fall sich auf ein Wildtier bezieht.
In einem weiteren Kontext, hat die Hauptstadt Berlin kürzlich einen Fall der hochpathogenen aviären Influenza bei einem Wildvogel verzeichnet. Eine infizierte Graugans, die im Bezirk Marzahn-Hellersdorf aufgefunden wurde, musste aufgrund schwerer Symptome tierschutzgerecht getötet werden. Die Bestätigung des Virussubtyps H5N1 erfolgte am Freitag durch das nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut. Bisher wurden in Deutschland über 200 Fälle dieses Subtyps bei Wildvögeln und 27 in Vogelhaltungen im Jahr 2024 festgestellt. Dies stellt den zweiten Nachweis des Virus in Berlin dar, nachdem ein ähnlicher Fall bei einer Saatgans im Februar aufgetreten war.
Empfehlungen für Geflügelhalter
Citizens werden aufgefordert, tote Wasser-, Raben- oder Greifvögel zu melden, um eine Untersuchung zu veranlassen. Der Kontakt mit kranken oder verendeten Tieren sollte vermieden werden; auch das Sammeln von Federn wird nicht empfohlen. Besonders wichtig ist es, dass Geflügelhalter sicherstellen, dass ihre Tiere keinen Kontakt zu Wildvögeln haben. Futter, Einstreu und Tränke sollten für Wildvögel unzugänglich sein. Alle nicht registrierten Geflügelhaltungen müssen unbedingt nachgemeldet werden, ebenso wie ungewöhnlich krankes oder totes Geflügel.
Zusätzlich lässt eine aktuelle Studie vermuten, dass die Annahme zur Luftübertragung des Virus möglicherweise überdacht werden muss. In einer Untersuchung wurden in einer Distanz von 10 Metern nur wenige bis gar keine Viruspartikel in der Luft gefunden, obgleich die Dichte von Geflügelbetrieben in bestimmten Regionen als ein begünstigender Faktor für die Ausbreitung der Seuche betrachtet wird. Dies könnte bedeuten, dass vorbeugende Maßnahmen, die sich auf die Luftübertragung konzentrieren, nicht die einzige Lösung darstellen.
In Anbetracht der aktuellen Gefahrenlage ist es für alle Geflügelhalter entscheidend, die Situation aufmerksam zu beobachten und die Warnhinweise der Behörden ernst zu nehmen.