Ab dem 1. Januar 2025 gelten in Deutschland neue Regeln für die Entsorgung von Altkleidern. Diese Änderungen sind Teil einer umfassenden EU-Richtlinie, die darauf abzielt, den Umgang mit gebrauchten Textilien zu verbessern. Insbesondere in der Stadt Hamm hat der ASH die neuen Regelungen erläutert. Laut lippewelle.de dürfen gut erhaltene Kleidungsstücke, Bettlaken, Handtücher und Vorhänge nur noch über Altkleidercontainer entsorgt werden. Ein Abfall von intakten Textilien im Restmüll kann zur Folge haben, dass die Tonnen nicht geleert werden.
Gemeinsam mit den neuen Bestimmungen will die EU die Recyclingquote für Kleidung deutlich erhöhen und somit eine Kreislaufwirtschaft fördern. es wird erwartet, dass die Qualität der Ware entscheidend für die Weiterverwendung von Textilien aus Altkleidercontainern ist. Auch karitative Einrichtungen sind bereit, gut erhaltene Kleiderspenden entgegenzunehmen. Abgetragene, kaputte oder verschmutzte Textilien hingegen sollen weiterhin über die Restmülltonne entsorgt werden.
Neue EU-Richtlinien und ihre Ziele
Umweltpolitische Ziele stehen bei den Veränderungen im Vordergrund. Laut zdf.de müssen gebrauchte Textilien in der EU künftig getrennt von restlichen Abfällen gesammelt werden. Das übergeordnete Ziel dieser Regelung ist die Reduzierung der Menge von Textilien, die jährlich verbrannt oder deponiert werden, und die Förderung der Wiederverwendung und des Recyclings. In Deutschland landen jährlich über eine Million Tonnen Alttextilien in Containern. Allerdings sind nur etwa 50% der gesammelten Altstoffe als Kleidung wieder verwendbar, wobei nur 10% direkt Bedürftigen zugutekommen.
Die überwiegende Mehrheit der brauchbaren Alttextilien wird weiterverkauft, oft ins Ausland. In der EU liegt der Anteil der Alttextilien, die getrennt erfasst werden, bei etwa 22%. Diese Zahlen verdeutlichen die Herausforderungen, die es zu bewältigen gilt, um die Recyclingquote zu verbessern, welche global unter 1% für die Umwandlung von Textilien in neue Produkte geschätzt wird.
Herausforderungen und Perspektiven
Das Recycling von Textilien in Deutschland erfolgt hauptsächlich durch gemeinnützige Organisationen, die eine Sammelquote von 50 bis 65% erreichen. Im Vergleich dazu sind die Quoten in einigen EU-Ländern wie Lettland und Spanien deutlich niedriger (5% bzw. 12%). Derzeit wird diskutiert, eine „Erweiterte Herstellerverantwortung“ zu implementieren, die Hersteller dazu verpflichten würde, für die Sammlung, Sortierung und Wiederverwertung ihrer Produkte aufzukommen. Solche Vorschriften könnten dazu beitragen, die bestehenden Herausforderungen beim Recycling zu meistern.
Ein weiterer Faktor ist die Komplexität der Sortierung von Textilien. Die Vielzahl an Materialien macht diese Aufgabe personalintensiv und teuer. Zudem fehlen bislang verbindliche Vorschriften für ein ökologisches Design von Textilien in der EU. Verbraucher können jedoch bereits selbst aktiv werden, indem sie weniger kaufen, langlebige Produkte wählen sowie Second-Hand-Optionen oder Kleidertausch in Betracht ziehen. Labels wie der Blaue Engel oder der Grüne Knopf könnten dabei als nützliche Orientierung dienen.
Die kommenden Monate werden entscheidend sein, um zu sehen, wie die Umsetzung dieser Regelungen in den Städten, insbesondere in Hamm, stattfinden wird. Auch wenn die neuen Bestimmungen eine Herausforderung darstellen, bieten sie die Chance, einen nachhaltigeren Umgang mit Textilien zu fördern.