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Samstag, 11. Januar 2025

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Führerschein-Umtausch: Letzte Chance für Remscheider bis 19. Januar!

Zu viele Remscheider haben noch nicht umgetauscht. Bis zum 19. Januar 2025 müssen alle Fahrer, die zwischen 1971 und später geboren sind, ihren alten Führerschein in einen neuen EU-Kartenführerschein umtauschen. In den letzten zwei Jahren haben bereits 5.869 Einwohner der Stadt ihren Führerschein aktualisiert, wobei 3.562 Umtauschvorgänge im Jahr 2023 und 2.307 im Jahr 2024 verzeichnet wurden. Allerdings bleibt unklar, ob alle Betroffenen dieser Jahrgänge bereits gehandelt haben, da der Umtausch nicht kontrolliert wird.

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Die Umtauschpflicht ist Teil einer EU-Regelung, die darauf abzielt, alle Führerscheine fälschungssicher und einheitlich zu gestalten. Dies betrifft insgesamt rund 43 Millionen Führerscheine in Deutschland. Laut rga.de sind insbesondere die Geburtsjahrgänge nach 1971 dazu aufgefordert, sich bis zur Frist um den neuen Führerschein zu bemühen. Wer bei einer Kontrolle ohne den umgetauschten Führerschein erwischt wird, dem kann ein Verwarnungsgeld von zehn Euro auferlegt werden – dies liegt im Ermessen der Polizeibeamten.

Umtauschfristen und -bedingungen

Die Regelungen für den Führerscheinumtausch sind gestaffelt. Geburtsjahrgänge, die vor 1953 geboren wurden, haben bis zum 19. Januar 2033 Zeit für den Umtausch. Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen nach ihrem Ausstellungsjahr umgetauscht werden. Folgende Fristen gelten für den Umtausch:

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  • Vor 1953: Umtausch bis 19.01.2033
  • 1953 – 1958: Umtausch bis 19.01.2022
  • 1959 – 1964: Umtausch bis 19.01.2023
  • 1965 – 1970: Umtausch bis 19.01.2024
  • 1971 und später: Umtausch bis 19.01.2025

Um sicherzustellen, dass alles reibungslos verläuft, können Remscheider über die Homepage der Stadt einen Termin für den Umtausch buchen. Eine Vorsprache ohne Termin ist nicht möglich. Die benötigten Unterlagen beinhalten einen Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto und den aktuellen Führerschein.

Kosten und mögliche Probleme im Ausland

Die Kosten für den Umtausch belaufen sich auf rund 25 Euro, zuzüglich der Kosten für das biometrische Passfoto. Der neue Scheckkartenführerschein hat eine Gültigkeit von 15 Jahren, während die Fahrberechtigung an sich unbefristet bleibt. Betroffene sollten auch bedenken, dass Probleme im Ausland auftreten können, insbesondere bei der Anmietung von Fahrzeugen.

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Der Umtausch ist somit verpflichtend. Wer keinen neuen Führerschein vorweisen kann, riskiert neben einem Bußgeld auch Unannehmlichkeiten bei Autofahrten im Ausland. Laut remscheid.de ist es wichtig, rechtzeitig zu handeln, um mögliche Konsequenzen zu vermeiden.

Diese Regelungen stammen aus der EU-Richtlinie 2006/126/EG, die einen einheitlichen und fälschungssicheren Führerschein in Europa sicherstellen soll. Um den Umtauschprozess zu erleichtern, stellt der ADAC auch einen Umtausch-Rechner zur Verfügung, der den betroffenen Fahrern hilft zu überprüfen, ob sie von der Frist betroffen sind, wie adac.de informiert.

Weitere Informationen, Referenzen & Quellen:

https://www.rga.de/lokales/remscheid/fuehrerschein-umtausch-bekannte-gesichter-aus-remscheid-zeigen-ihren-alten-lappen-IHFB7IJDGNDFXAQKB5OXKRTUGM.html
https://www.remscheid.de/vv/produkte/3.32/146380100000139521.php

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