Der Flughafen Köln/Bonn ist am 11. Januar 2025 von einem erheblichen Personalengpass betroffen, der zu zahlreichen Flugstreichungen führt. Insbesondere ist es zu regelmäßigen Verzögerungen beim Check-in und bei den Sicherheitskontrollen gekommen. Aktuell sind einige Flüge vollständig ausgefallen und weitere Störungen im Betriebsablauf sind zu erwarten. Passagiere werden dringend gebeten, sich vor ihrer Anreise über den Status ihres Fluges zu informieren. Aktuelle Informationen zu ausgefallenen Flügen sind um 10 Uhr verfügbar, wie tonight.de berichtet.
Der Hintergrund für die Situation am Flughafen Köln/Bonn ist nicht neu. Bereits im März 2024 kam es zu einem Warnstreik der Gewerkschaft Verdi, der zu massiven Beeinträchtigungen des Flugverkehrs führte. Knieen sich an diesem Tag die meisten Flüge entweder ankündigungsgemäß um oder mussten annulliert werden. Nur wenige Flüge konnten planmäßig abheben. Auch der Warnstreik bei Lufthansa, der in derselben Zeitspanne vom 7. bis 9. März stattfand, hatte weitreichende Auswirkungen auf die Flughäfen in Nordrhein-Westfalen.
Passagierinformationen und Sicherheitskontrollen
Um die Situation an den Sicherheitskontrollen zu verbessern, bietet der Flughafen eine neue Möglichkeit für Fluggäste an: Diese können kostenlos ein personalisiertes Zeitfenster für die Sicherheitskontrolle buchen. Die Buchung erfolgt über das System „CGNGateWay“, wobei Zeitfenster von 72 Stunden bis 1 Stunde vor Abflug im Viertelstundentakt verfügbar sind, je nach Auslastung. An der zentralen Sicherheitskontrolle im Terminal 1 steht eine separat zugängliche Kontrollspur für Gateway-Gäste zur Verfügung, die zur gebuchten Uhrzeit (+/- 10 Minuten) beachtet wird. Das Ziel dieser Maßnahme ist eine gleichmäßigere Auslastung der Sicherheitskontrollen und eine Reduzierung der Wartezeiten, wie koeln-bonn-airport.de beschreibt.
In der Vergangenheit wurde wiederholt auf die Vorteile einer frühzeitigen Information über den Flugstatus hingewiesen. Vor allem bei unvorhersehbaren Ereignissen wie Streiks ist es von entscheidender Bedeutung, rechtzeitig zu handeln. So können Fluggäste im Falle eines Flugausfalls einen Ersatzflug bei ihrer Airline anfordern. Bei dieser Umstellung sollte beachtet werden, dass der Ersatzflug unter Umständen zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt. Leider sind solche Störungen nicht nur unpraktisch, sondern auch emotional belastend für Reisende, die sich auf ihre Flüge freuen.
Rechtliche Aspekte und Fluggastrechte
Im Hinblick auf die Rechte der Fluggäste ist es wichtig zu wissen, dass die Fluggesellschaften verpflichtet sind, Betreuungsleistungen anzubieten. Diese umfassen in der Regel kostenlose Mahlzeiten und Getränke, insbesondere wenn die Wartezeit erheblich ist. Bei einem Ersatzflug am folgenden Tag sollten sie auch für die Hotelunterbringung und den Transport zum Hotel sorgen. Wenn die Airline sich weigert, sind die Fluggäste selbst dafür verantwortlich, für ihre Versorgung und Unterkunft zu sorgen. Dabei bleibt es wichtig, alle Dokumente, wie Rechnungen und Quittungen, aufzubewahren, um eventuell Rückforderungen geltend zu machen.
Nach der europäischen Fluggastrechteverordnung haben Passagiere unter bestimmten Umständen Anspruch auf Ausgleichsleistungen, die zwischen 250 und 600 Euro variieren können. Die Höhe der Entschädigung hängt von der Entfernung zwischen dem Abflug- und Zielflughafen ab. Außerdem ist festzuhalten, dass Streiks des eigenen Personals die Airline nicht von ihren Zahlungsverpflichtungen entlasten. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 23. März 2021 bestätigt, dass innerbetrieblicher Streik nicht als „außergewöhnlicher Umstand“ gilt. Reisende können auch auf ihren Flug verzichten und eine Rückerstattung ihrer Ticketpreise verlangen, wie die Verbraucherzentrale erläutert.