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Dienstag, 14. Januar 2025

Sparpläne in Gütersloh: Drohen Schließungen von Jugendzentren?

Gütersloh plant Sparmaßnahmen im Jugendbereich: Schließungen und Einschnitte drohen ab 2026. Diskussion am 16. Januar.

Wahlforen in Aachen: Kandidaten stellen sich vor!

Am 23. Februar 2025 finden in Heinsberg wichtige Wahlforen statt. Erfahren Sie mehr über die Kandidaten und Themen.

Kassel begrüßt neue Integrationsbeauftragte – Gemeinsam für Vielfalt!

Alena Schütz übernimmt 2025 als Integrationsbeauftragte in Kassel. Ziel: Sprachbarrieren abbauen und interkulturelle Öffnung fördern.

Bundestagswahl 2025: So beantragen Sie Ihre Briefwahl rechtzeitig!

Am Sonntag, den 23. Februar 2025, findet die vorgezogene Bundestagswahl statt. Aufgrund der Neuwahl stellen die Briefwahl und der damit verbundene Antragsprozess die Wähler und die Kommunen vor besondere Herausforderungen. Bereits jetzt empfiehlt die Stadt Hagen, den Antrag auf Briefwahl unverzüglich nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung zu stellen, um eine fristgerechte Abwicklung zu gewährleisten. Die Wahlbenachrichtigungen sollen laut Lokalkompass bis spätestens Samstag, den 1. Februar, versendet werden.

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Die Beantragung von Briefwahlunterlagen kann sowohl in Papierform als auch digital erfolgen. Wähler haben seit Montag, den 13. Januar, die Möglichkeit, ihren Briefwahl-Antrag über die Webseite der Stadt Hagen oder per E-Mail an briefwahl@stadt-hagen.de zu stellen. Für die Antragstellung sind Angaben wie Name, Wohnanschrift, Geburtsdatum und gegebenenfalls eine abweichende Versandadresse erforderlich.

Fristen und Verfahren der Briefwahl

Der rechtzeitig eingehende Antrag auf Briefwahl ist entscheidend. Er muss bis Freitag, den 21. Februar, um 15 Uhr bei den zuständigen Stellen eingehen. Optimalerweise sollte der Antrag jedoch bereits bis Mittwoch, den 19. Februar, um 12 Uhr eingereicht werden. Der Versand der Briefwahlunterlagen beginnt am Donnerstag, den 6. Februar. Ab diesem Datum können die Unterlagen auch ohne Termin in den Bürgerämtern der Stadt Hagen beantragt werden.

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Wurikommen, müssen die Wahlbenachrichtigung sowie ein Lichtbildausweis bei einem Besuch der Bürgerämter vorgelegt werden. Es ist ratsam, die Briefwahl vor Ort bis Freitag, den 21. Februar, zu nutzen. Sollte die Briefwahl nicht eingereicht werden können, haben die Wahlberechtigten die Möglichkeit, am Wahltag direkt in einem Wahllokal ihre Stimme abzugeben.

Die Briefwahl im Überblick

Nach der Wahl müssen die ausgefüllten Briefwahlunterlagen bis Sonntag, den 23. Februar, um 18 Uhr in die vorgesehenen Briefkästen geworfen werden. Die Beantragung der Briefwahl bietet zwei Wege der Stimmabgabe: entweder die Urnenwahl am Wahltag oder die Briefwahl. Der verkürzte Zeitraum für die Briefwahl bedeutet, dass die Wähler ihre Anträge schneller stellen, die Unterlagen ausfüllen und zurücksenden müssen. Briefwahlunterlagen enthalten sowohl Wahlschein als auch Stimmzettel, die korrekt verpackt werden müssen.

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Es ist möglich, trotz der Beantragung für die Briefwahl, am Wahltag im Wahllokal zu wählen, sofern der Wahlschein und ein Lichtbildausweis vorgelegt werden. Die stetig steigende Zahl der Briefwähler zeigt den Trend: 2021 waren es 47,3% der Wähler, die per Briefwahl ihre Stimme abgaben, was über 22 Millionen Stimmen entspricht, während es 2017 nur 28,6% waren. Dies unterstreicht die zunehmende Bedeutung der Briefwahl für die Bürger.

Bei Fragen zur Briefwahl stehen die Mitarbeiter des Briefwahlbüros unter der Telefonnummer 02331/207-5555 zur Verfügung.

Weitere Informationen, Referenzen & Quellen:

https://www.lokalkompass.de/hagen/c-politik/bundestagswahl-2025-briefwahl-fruehzeitig-beantragen_a2015497
https://www.bundestag.de/parlament/bundestagswahl/briefwahl-1038062

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