Im Rhein-Sieg-Kreis steht die nächste Fischerprüfung bevor. Die Prüfung findet voraussichtlich vom 12. bis 16. Mai 2025 im Kreishaus Siegburg, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, statt. Interessierte müssten sich jedoch bereits jetzt um ihre Zulassung kümmern, da Anträge bis spätestens 14. April 2025 eingereicht werden müssen.
Die Fischerprüfung besteht aus zwei Hauptteilen: einem theoretischen und einem praktischen. Der theoretische Teil umfasst 60 Fragen aus verschiedenen Themenbereichen, wie Fischkunde, Gewässerkunde und Naturschutz. Der praktische Teil verlangt von den Prüflingen, dass sie ein Angelgerät waidgerecht zusammenbauen und Fischarten anhand von Bildtafeln bestimmen können. Die Prüfung wird in mehreren Tagen durchgeführt, von Montag bis Freitag, mit Einladungen, die etwa zwei Wochen vorher versandt werden. Die Verwaltungsgebühr für die Teilnahme beträgt 50 Euro.
Zulassungsbedingungen und Anmeldung
Zur Zulassung zur Fischerprüfung sind einige Bedingungen zu beachten. Personen unter 13 Jahren oder ohne Betreuung sind nicht zugelassen. Die Anmeldung kann online über die Webseite des Rhein-Sieg-Kreises unter www.rhein-sieg-kreis.de/fischerpruefung oder postalisch bei der Unteren Fischereibehörde erfolgen.
Daneben ist es wichtig zu erwähnen, dass die Fischerprüfung im Rhein-Sieg-Kreis zweimal jährlich – im Frühjahr und im Herbst – stattfindet. Nach Bestehen der Prüfung erhälst du ein Fischerprüfungszeugnis, das notwendig ist, um einen Fischereischein zu beantragen. Dieser Fischereischein muss bei den örtlichen Ordnungsbehörden beantragt werden und gilt als Voraussetzung zum Fischen.
Hintergrund zur Fischerprüfung
Die Fischerprüfung, auch bekannt als Angelprüfung oder Sportfischerprüfung, dient dem Nachweis der Sachkunde im Fischern, und ist in vielen Ländern zum Schutz von Natur und Tieren erforderlich. Nach Bestehen der Prüfung ist man berechtigt, einen Fischereischein zu beantragen, der in vielen Fällen lebenslang gültig ist. Das Verfahren und die Inhalte der Prüfung können jedoch je nach Bundesland variieren, was zu unterschiedlichen Anforderungen führen kann. In Deutschland ist das Bestehen dieser Prüfung Voraussetzung für den Erwerb eines Fischereierlaubnisscheins.
Im Rhein-Sieg-Kreis gilt ähnliche Regelung. Nur wer die Fischerprüfung erfolgreich absolviert hat, kann überhaupt einen Fischereischein beantragen. Bei Verlust eines Prüfungszeugnisses kann unter bestimmten Bedingungen eine Zweitschrift beantragt werden, und auch Ausnahmen für Prüflinge aus anderen Behörden sind möglich.