Am 16. Januar 2025 titelt Nordrhein-Westfalen (NRW) die Berichterstattung über die aktuellen Schulschließungen aufgrund massiven Schneefalls, der bereits am 9. Januar 2025 zu einschneidenden Auswirkungen geführt hat. Der Schulbeginn nach den Weihnachtsferien fiel auf den 7. Januar, nur zwei Tage später folgten die ersten ernsthaften Witterungsprobleme. Laut Ruhr24 wurden aufgrund der Wetterlage spezielle Entscheidungen getroffen, um auf die extremen Verhältnisse zu reagieren.
Das Krisenmanagement in NRW wird durch den Unwetter-Erlass gesteuert. Dieser regelt, wie mit nicht planbaren extremen Wetterereignissen umzugehen ist. Der Deutsche Wetterdienst (DWD) versorgt die Bezirksregierungen mit Warnungen, die das auslösende Element für eine umfangreiche Meldekette darstellen. Die Warnungen gelangen zunächst zu den zentralen „Meldeköpfen“ der Bezirksregierungen.
Der Entscheidungsprozess bei Schulschließungen
Die regionalen Koordinierungsgruppen Unwetter (RKU) sind dafür zuständig, nach Rücksprache mit dem Schulministerium über Schulausfall zu entscheiden. Bei landesweiten Schulschließungen wird das Ministerium für Schule und Bildung (MSB) involviert. Informationen über eventuelle Schulschließungen werden gemeinschaftlich an Schulen und Medien verbreitet, um Eltern rechtzeitig zu informieren.
Eltern wird geraten, bei plötzlichem extremen Wetter selbst zu entscheiden, ob der Schulweg zumutbar ist. Dies fördert die Eigenverantwortung in solchen Situationen, und Schulversäumnisse gelten als entschuldigt, solange kein Unterricht ruht. Die Entscheidung sollte idealerweise bis 18 Uhr am Vortag getroffen werden.
Distanzunterricht und Lehrkräfte
Schulleitungen haben die Möglichkeit, bei starkem Schneefall Distanzunterricht anzuordnen. Diese Maßnahme erfordert, dass Lehrkräfte, soweit es die Witterung erlaubt, ihren Dienst in der Schule antreten. Im Distanzunterricht können Lehrkräfte sogar von anderen Orten aus unterrichten. Dies stellt eine flexible Lösung dar, um den Unterricht aufrechtzuerhalten, auch wenn Schülerinnen und Schüler den Schulweg nicht antreten können.
Darüber hinaus sorgt der Erlass dafür, dass Schulen über digitale Plattformen Aufgaben bereitstellen können. Dies entspricht jedoch nicht dem klassischen Distanzunterricht nach der BASS 2023/2024. Die Regelungen für den jährlichen Unterrichtsausfall sind klar definiert und zielen darauf ab, einheitliche Entscheidungen zum Schutz aller Beteiligten zu gewährleisten.
Weitere Informationen zu extremen Wetterereignissen
Unwetterereignisse, die zu einem Unterrichtsausfall führen können, fasst der DWD wie folgt zusammen:
- Heftiger Starkregen
- Schwere Sturmböen bis hin zu Orkanböen
- Schwere bis extreme Gewitter
- Extrem starker Schneefall, gegebenenfalls verbunden mit Verwehungen
- Glatteis
Der DWD sorgt mit seinen Meldungen und Empfehlungen für eine schnelle Informationsweitergabe und ist eine zentrale Informationsquelle für die Bezirksregierungen und das MSB, um so systematisch Entscheidungen treffen zu können.
Insgesamt zeigt die gegenwärtige Wetterlage in NRW, wie wichtig ein ausgeklügeltes Krisenmanagement bleibt, um auf die Herausforderungen durch extreme Wetterereignisse effizient zu reagieren. Lehrer, Eltern und Schüler müssen flexibel bleiben und die Regelungen des Unwetter-Erlasses ernst nehmen, um den Schulbetrieb trotz widriger Umstände so gut wie möglich aufrechtzuerhalten.