Am Flughafen Dortmund ist ein lang laufender Rechtsstreit bezüglich der Betriebszeiten nun endgültig geklärt. Wie airliners.de berichtet, hat das Oberverwaltungsgericht Münster im August 2024 die Klage von drei Privatpersonen abgewiesen und eine Revision ausgeschlossen. Dies markiert das Ende eines Verfahrens, das sich über mehr als ein Jahrzehnt erstreckte.
Nach dieser Entscheidung darf der Flughafen Dortmund weiterhin Randstunden für Starts und Landungen nutzen. Die Frist für eine Nichtzulassungsbeschwerde ist mittlerweile abgelaufen, was bedeutet, dass das Urteil rechtskräftig ist. Planmäßige Flüge sind zwischen 6:00 und 22:00 Uhr erlaubt, während verspätete Starts bis 22:30 Uhr und Landungen bis 23:30 Uhr zulässig sind.
Nutzbare Betriebszeiten
Besonders hervorzuheben ist, dass der Flughafen nun durchschnittlich vier planmäßige Landungen bis 23:00 Uhr pro Tag durchführen kann. Monatlich sind bis zu 16 verspätete Starts und Landungen erlaubt, während zusätzliche verspätete Flüge der Zustimmung der örtlichen Luftaufsicht bedürfen. Der Streit, der seine Ursprünge in einer Genehmigung der Bezirksregierung Münster aus dem Jahr 2014 hat, umfasste Auseinandersetzungen zwischen Anwohnern, der Stadt Unna und dem Flughafen selbst, wie sueddeutsche.de festhält.
Die Klage wies auf die Lärmbelästigung hin, die durch verspätete Flüge entstehen könnte, jedoch wurde dies nicht von den Gerichten anerkannt. Der Flughafen Dortmund bleibt nun auch in den Randzeiten betriebsbereit, was für die Fluggesellschaften und deren Passagiere von Vorteil ist.
Relevante rechtliche Rahmenbedingungen
Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts spiegelt die gesetzlichen Vorgaben wider, die für alle Verkehrsflughäfen in Deutschland gelten. Gemäß dem Gesetz zur Durchführung der Internationalen Gesundheitsvorschriften müssen Flughäfen nicht nur den Flugverkehr koordinieren, sondern auch Kernkapazitäten für Notfälle vorhalten, was im weiteren Kontext des Luftverkehrs von Bedeutung ist. adv.aero erläutert, dass Flughäfen verpflichtet sind, alle zugelassenen Flüge abzufertigen und dass die Genehmigung für betriebliche Änderungen umfangreiche rechtliche Prüfungen durchlaufen muss.
Insgesamt zeigt der Fall des Flughafens Dortmund, wie wichtig der rechtliche Rahmen für die Planung und den Betrieb von Flughäfen ist, besonders in Bezug auf Lärmschutz und Anwohnerrechte. Potenzielle zukünftige Streitigkeiten könnten durch die klare Abgrenzung der Betriebszeiten und der Regelung zur Nutzung von Randzeiten möglicherweise vermieden werden.