Ein skandalöser Vorfall ereignete sich am Mittwochabend gegen 23 Uhr in einer Kneipe im Herzen Kassels. Ein 66-jähriger Mann griff eine Kellnerin an, indem er ihr ein Glas Bier ins Gesicht schüttete und sie anschließend mit Pfefferspray besprühte. Die Kellnerin erlitt dabei lediglich leichte Verletzungen. Der Vorfall wurde von einem Zeugen beobachtet, der daraufhin die Polizei informierte und dem flüchtenden Täter folgte. Nur wenige Minuten später konnte die Polizei den Mann an der Haltestelle „Am Stern“ festnehmen.
Ein Atemalkoholtest ergab 1,3 Promille, weshalb der Mann sich auch einer Blutuntersuchung unterziehen musste. Bei der Durchsuchung wurde ein Reizstoffspray gefunden, das jedoch ohne Prüfzeichen war. Der Beschuldigte sieht sich nun ernsthaften rechtlichen Konsequenzen gegenüber, da er wegen gefährlicher Körperverletzung, Beleidigung und Verstoß gegen das Waffengesetz angeklagt wird.
Das Waffengesetz und Pfefferspray
Die Verwendung von Pfefferspray im deutschen Recht ist ein komplexes Thema. Laut dem deutschen Waffengesetz sind Waffen als Schusswaffen oder gleichgestellte Gegenstände definiert. Dies umfasst auch tragbare Gegenstände, die zur Beseitigung oder Herabsetzung der Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen geeignet sind. Der Bundesgerichtshof hat erst kürzlich entschieden, dass es von Fall zu Fall zu bewerten ist, ob Pfeffersprays als Waffen gemäß § 1 WaffG gelten. In diesem speziellen Fall könnte das gefundene Reizstoffspray relevante rechtliche Fragen aufwerfen.anwalt.de berichtet, dass Pfeffersprays, die für den Einsatz gegen Menschen gedacht sind, als Waffen eingestuft werden, während Tierabwehrsprays nicht unter diese Regelung fallen.
Nach den aktuellen rechtlichen Analysen müssen Pfeffersprays ein Prüfsiegel der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt aufweisen, um legal verkauft werden zu können. Ab einem Alter von 14 Jahren ist der Erwerb von Pfefferspray erlaubt, es sei denn, es enthält den Wirkstoff Oleoresin Capsicum. Nichtsdestotrotz ist das Mitführen von Pfeffersprays auf öffentlichen Veranstaltungen sowie deren Verwendung in nicht selbstgefälligen Notfällen strengen Regeln unterstellt.
Strafen und rechtliche Konsequenzen
Verstöße gegen das Waffengesetz können erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen. Bei einem Verstoß gegen die Mitführungsverbote drohen Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren. Tampering mit den Kennzeichnungen von Reizstoffsprühgeräten kann zu Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis fünf Jahren führen. Die Rechtslage lässt deutlich erkennen, dass ein bewusster, rechtswidriger Einsatz von Pfefferspray, besonders gegen Personen, schwerwiegende rechtliche Folgen haben kann.
Angesichts der Vorfälle aus Kassel zeigt sich einmal mehr die Notwendigkeit für verantwortungsvollen Umgang mit solchen Reizstoffen. Die Geschehnisse verdeutlichen, wie schnell aus einem einfachen Konflikt eine gefährliche Situation werden kann. Die Ermittlungen laufen, und es bleibt abzuwarten, welche rechtlichen Schritte der 66-jährige Mann letztlich zu erwarten hat.