In Remscheid zeichnet sich eine besorgniserregende Situation für die Grundschulen ab. Familien in allen vier Stadtbezirken müssen sich auf die Möglichkeit von Absagen bei der Schulanmeldung einstellen. Markus Eschweiler, ein Vertreter des Schulamts, berichtete dem Schulausschuss über den aktuellen Stand. Betroffen sind insbesondere die Grundschulen Hasten, Walther-Hartmann, Freiherr-vom-Stein und Eisernstein, die alle gezwungen sind, Bewerbungen abzulehnen. In der kommenden Schuljahreszeit müssen sich 1070 Kinder auf ihre Schullaufbahn vorbereiten, während 45 Kinder, deren Anmeldungen bislang ausstehen, noch kontaktiert werden müssen. Dies ist ein deutlicher Rückgang im Vergleich zum Vorjahr, als noch 1189 Anmeldungen vorlagen.
Die Grundschule am Stadtpark plant, eine zusätzliche Klasse einzurichten, um den steigenden Anforderungen gerecht zu werden. Zudem wird die Grundschule Honsberg reaktiviert und erhält notwendige „Ertüchtigungsmaßnahmen“. Diese Entwicklungen verdeutlichen den Handlungsdruck, unter dem die Schulen stehen.
Herausforderungen bei der Schülerbetreuung
Ein zentrales Problem stellt die mögliche Rückstufung von Kindern dar, die in den Klassen 1 und 2 eingestuft werden. Hierbei warnt Lehrer Sebastian Hill vor den Konsequenzen. Rückstufungen können auf Wunsch der Eltern oder auf Vorschlag der Lehrer geschehen. Schulrätin Heike Adolf weist darauf hin, dass die durch Corona bedingten Einschränkungen bei einigen Kindern signifikante Basiskompetenzen gefehlt haben, was deren schulischen Einstieg erschwert. Besonders besorgniserregend ist, dass zahlreiche Kinder vor ihrem Schulstart keine Kita besucht haben, was zu sprachlichen Schwierigkeiten führen kann.
Die gestiegenen Anmeldezahlen und die daraus resultierenden vollen Klassen erschweren zudem die Wiederholung einer Klasse. Schulen könnten sich rechtlichen Konsequenzen gegenübersehen, sollte ihnen die Rückstufung verwehrt werden. Eltern, deren Kinder abgewiesen werden, könnten ebenfalls rechtliche Schritte in Erwägung ziehen, was die ohnehin angespannte Situation weiter kompliziert. Die Kommunikation mit den Eltern gestaltet sich als schwierig, da ihnen oft unklare Informationen über Schulplätze und Versetzungen vorliegen.
Lehrerversorgung und ihre Folgen
Ein weiteres Problemfeld ist die Lehrerversorgung in Remscheid. Diese gilt nicht als bevorzugter Arbeitsort für viele Lehrer, weshalb in Düsseldorf häufigere Einstellungen stattfinden. Dennoch erhält Remscheid Lehrer durch Abordnungen, was die aktuelle Versorgung stabil hält. Jedoch könnte sich diese positive Situation schnell ändern. Durch sogenannte „Klebeeffekte“, wie beispielsweise die Abordnung einer Lehrerin aus Wuppertal nach Remscheid, wird versucht, die Situation kurzfristig zu entschärfen.
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Einschulung sind klar definiert. Gemäß § 35 Abs.1 SchulG beginnt die Schulpflicht für Kinder, die bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 1. August des gleichen Kalenderjahres. Kinder, die am 1. Oktober geboren sind, sind von dieser Regelung nicht betroffen. Anmeldungen zur Grundschule müssen im Herbst des Vorjahres bis spätestens 15. November erfolgen. Eltern haben Anspruch auf einen Platz in der nächstgelegenen Grundschule, sofern Kapazitäten vorhanden sind, und die Schulleitung trifft die Entscheidung über die Aufnahme basierend auf der Schuleingangsbeobachtung und schulärztlichem Gutachten.
Diese Situationen und Regelungen verdeutlichen den notwendigen Anpassungsbedarf im Schulwesen von Remscheid. Der Weg zu einer stabilen Bildungslandschaft wird durch zahlreiche Herausforderungen geprägt sein, die es zu meistern gilt.