Ab dem 1. Januar 2025 erhalten Haushalte mit niedrigem Einkommen mehr Unterstützung durch das Wohngeld-Plus, einen staatlichen Zuschuss zu den Wohnkosten. Diese Reform zielt darauf ab, die finanziellen Belastungen für diese Gruppe zu reduzieren und gilt sowohl für Mieter als auch für Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum. Der Zuschuss wird für Haushalte gewährt, die oberhalb der Grundsicherungsgrenze liegen und damit ein angemessenes Wohnen sichern sollen. Laut Lahn-Dill-Kreis wurde das Wohngeld zum neuen Jahr um etwa 15 Prozent, das entspricht rund 30 Euro pro Monat, angehoben.
Die Reform des Wohngeldsystems, das seit 1965 besteht, wird voraussichtlich rund 4,5 Millionen Bürger in etwa zwei Millionen Haushalten zugutekommen. Der durchschnittliche Wohngeldanspruch soll von etwa 190 Euro auf ca. 370 Euro pro Monat ansteigen. Auch die Zahl der Haushalte, die Wohngeld beziehen, wird sich verdreifachen. Dies bestätigt BMWSB, da eine deutliche Erhöhung der Anspruchsgruppen erwartet wird.
Wer hat Anspruch auf Wohngeld-Plus?
Anspruch auf das Wohngeld-Plus haben unter anderem:
- Rentnerinnen und Rentner mit geringer Rente
- Erwerbstätige Familien, einschließlich Alleinerziehender und Paare mit niedrigem Einkommen
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Niedriglohnbereich
- Studierende, sofern nicht der gesamte Haushalt Anspruch auf BAföG hat
- Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen
Personen, die bereits andere Leistungen erhalten, bei denen Unterkunftskosten berücksichtigt werden, haben in der Regel keinen Anspruch auf Wohngeld. Kinder in Wohngeldhaushalten haben jedoch Anspruch auf zusätzliche Leistungen gemäß dem Bildungs- und Teilhabepaket.
Änderungen und Neuerungen
Ein zentrales Element der Reform ist die Einführung einer dauerhaften Heizkostenkomponente. Diese Komponente ist nach Personen gestaffelt und soll die Mehrbelastungen aus den gestiegenen Heizkosten seit 2020 ausgleichen. Darüber hinaus wird eine Klimakomponente eingeführt, die eine Dämpfung der Wohnkosten in energieeffizienten Wohnungen ermöglicht, mit einem Zuschlag von 0,40 Euro je Quadratmeter.
Haushalte, die bereits Wohngeld beziehen, müssen keinen neuen Antrag stellen; die Anpassung wird automatisch ausgezahlt. Für Erstantragsteller ist es erforderlich, den Antrag bei der zuständigen örtlichen Behörde einzureichen. Im Lahn-Dill-Kreis steht die Wohngeldbehörde in Wetzlar und Dillenburg für Fragen und Anspruchsprüfungen zur Verfügung. Die Kontaktdaten sind Telefon 06441 407-1407, E-Mail wohngeld@lahn-dill-kreis.de sowie wohngeld-dill@lahn-dill-kreis.de.
Diese Wohngelderhöhung erfolgt im Rahmen einer regelmäßigen Dynamisierung, die alle zwei Jahre stattfindet. Nach den aktuellen Erhebungen leben in Deutschland aktuell rund 1,2 Millionen Haushalte von Wohngeld, wobei 44 Prozent dieser Haushalte Familien und 52 Prozent Rentner sind. Laut bpb waren Ende 2022 fast 652.000 Haushalte auf Wohngeld angewiesen.