Am Montag, dem 27. Januar, wird der Bundestag über einen Antrag zum Verbot der AfD abstimmen. Angelika Glöckner, Abgeordnete für den Wahlkreis 209, einschließlich Zweibrücken und des Landkreises Südwestpfalz, hat ihre Unterstützung für diesen Antrag bekundet. Ursprünglich skeptisch gegenüber der Idee, hat sich ihre Meinung mittlerweile gewandelt. Glöckner sieht die Zunahme extremistischer Tendenzen innerhalb der AfD als besorgniserregend an und verweist darauf, dass der Begriff „Remigration“ inzwischen im Wahlprogramm der Partei verankert ist.
Die SPD-Abgeordneten, zu denen auch Glöckner gehört, könnten entscheidend für den Erfolg oder Misserfolg des Antrags sein. Sie hat eine dynamische Entwicklung innerhalb der SPD beobachtet und zeigt sich optimistisch, dass der Verbotsantrag eine Mehrheit im Parlament finden könnte. Besonders gravierend ist die Einstufung der AfD durch das Bundesamt für Verfassungsschutz als rechtsextremistischer Verdachtsfall, während einige ihrer Landesverbände, wie Sachsen und Thüringen, bereits als gesichert rechtsextrem gelten, wie Rheinpfalz berichtet.
Radikalisierung der AfD
Die AfD wird seit einiger Zeit zunehmend als rechtsextremistisch eingestuft, was durch zahlreiche Fachliteratur über die Bedrohung der Demokratie durch die Partei belegt wird. Während die Partei früher oft als rechtspopulistisch wahrgenommen wurde, ist die Radikalisierung in den letzten zehn Jahren unbestritten, wie die Bundeszentrale für politische Bildung feststellt. Schätzungen zufolge sind etwa 30% der AfD-Mitglieder extremistische Einstellungen zuzuordnen, was etwa 11.300 Personen entspricht.
Das gemäßigte Lager innerhalb der AfD hat durch interne Machtkämpfe an Einfluss verloren. Besonders der rechtsextreme Flügel der Partei hat in den ostdeutschen Bundesländern an Macht gewonnen. Seit dem Parteitag 2022 hat die Partei keine Vertreter mehr, die sich gegen den Rechtsextremismus positionieren. Bereits 2019 wurde die AfD vom Bundesamt für Verfassungsschutz als „Prüffall“ eingestuft und seither mit einer rechtsextremistischen Verdachtsfallbehandlung konfrontiert. Klagen der Partei gegen diese Einstufung wurden 2022 und 2024 abgewiesen.
Gesellschaftliche Implikationen und Extremismus
Die AfD propagiert ein ethnisch-biologisches Volksverständnis, das im Widerspruch zum Grundgesetz steht. Ihre Führer äußern sich häufig abwertend über Menschen mit Migrationshintergrund und fordern eine Überwachung von Moscheen sowie eine Reduzierung der Sozialleistungen für Migranten. Dies geht einher mit einem stark ausgeprägten Feindbild Islam und islamfeindlichen Diskursen in ihrer Politik. Die Verwendung rechtsextremer Narrative wie „Umvolkung“ und „Großer Bevölkerungsaustausch“ stellt die Demokratie vor ernsthafte Herausforderungen.
Befürworter des Verbotsantrags argumentieren, dass die AfD die demokratische Grundordnung gefährdet. Kritiker hingegen befürchten, ein Verbot könnte der Partei sogar zusätzlich Auftrieb geben. Die Diskussion um den Umgang mit der AfD bleibt komplex und stellt eine zentrale Herausforderung für die Gesellschaft dar, wie auch die Bundeszentrale für politische Bildung betont.