Am 22. Januar 2025 wird in St. Wendel umfassend für die bevorstehenden Wahlen geworben. Die Stadt hat angekündigt, die Wahlbenachrichtigungen Ende Januar an die wahlberechtigten Bürger zu versenden. Dies geschieht im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zur Vorbereitung der Wahlen, die für einen reibungslosen Ablauf entscheidend sind. Laut WNDN erfolgt der Versand, um sicherzustellen, dass alle Bürger rechtzeitig informiert sind und ihre Stimme abgeben können.
Die Wahlbenachrichtigung ist ein wichtiges Dokument, das den Wählern bestätigt, dass sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Ein Erhalt dieser Mitteilung deutet darauf hin, dass die wahlberechtigte Person registriert ist. Allerdings muss die Wahlbenachrichtigung nicht zum Wahltag mitgebracht werden; eine Identifikation ist lediglich mit einem Personalausweis oder Reisepass nötig, wenn die Benachrichtigung nicht vorgelegt werden kann. So informiert auch die Bundeswahlleiterin.
Wahlberechtigung und Wahlvorstand
Interessierte können sich für eine ehrenamtliche Tätigkeit im Wahlvorstand registrieren. Hierbei wird eine Erfrischungsgeld vergütet. Zu den Aufgaben der Wahlhelfer gehören die Kontrolle der Wahlbenachrichtigungskarten, die Ausgabe der Stimmzettel, die Kontrolle der Wahlkabinen sowie die Auszählung der Stimmzettel. Zusätzlich sind Wahlvorsteher für die Eröffnung und Beendigung der Wahlhandlung zuständig und leiten das Wahlteam. Der Wahltag kann zudem in zwei Schichten aufgeteilt werden.
Wichtige Fristen und Kontaktinformationen
Bürger, die bis zum 21. Tag vor der Wahl, also bis zum 2. Februar 2025, keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, wird geraten, die zuständige Gemeinde zu kontaktieren. Dort können sie das Wählerverzeichnis einsehen, um mögliche Unstimmigkeiten zu klären. Der Wahlvorstand hat das Recht, Personen zurückzuweisen, die nicht im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Registrierung als Wahlhelfer finden Interessierte unter folgendem Link: Wahlhelfer Registrierung.