Ab Freitag, dem 24. Januar 2025, wird die Stadt Herne Bescheide über die Grundsteuer verschicken. Die neuen Bescheide, die an Grundstückseigentümer gesendet werden, beinhalten die Hebesätze von 990 Prozentpunkten für die Grundsteuer B sowie 320 Prozentpunkten für die Grundsteuer A. Diese Sätze wurden auf Grundlage des vom Finanzministerium Nordrhein-Westfalen errechneten Wertes festgelegt. Der Rat der Stadt Herne folgte damit im November 2024 den Vorgaben zur Aufkommensneutralität, die es Kommunen ermöglichen, differenzierte Grundsteuerhebesätze festzulegen, was jedoch rechtlich umstritten ist, wie herne.de berichtet.
Die neuen Hebesätze bedeuten für die Bürger, dass sich die Höhe der Grundsteuer aus dem Grundsteuerwert, dem Grundsteuermessbetrag und dem gewählten Hebesatz zusammensetzt. Während die Stadt Herne für diese Hebesätze verantwortlich ist, hat sie keinen Einfluss auf die zugrundeliegenden Grundsteuerwerte und -messbeträge. Daher handelt es sich nicht um eine unmittelbare Steuererhöhung; das Grundsteueraufkommen bleibt gleich. Etwa die Hälfte der Grundstückseigentümer wird voraussichtlich höhere Beträge zahlen, während ein Drittel unverändert bleibt und rund 15 Prozent weniger zu zahlen haben.
Änderungen durch Neubewertungen
Die Verschiebungen bei den Grundsteuerzahlungen resultieren aus Neubewertungen der Grundstückswerte durch das Finanzamt. Eigentümer von Nichtwohngrundstücken, insbesondere solche mit gewerblich genutzten Flächen, werden hingegen deutlich entlastet. Um Unklarheiten zu vermeiden, werden den Bescheiden Informationsschreiben beigefügt, die die Hintergründe der Grundsteuerreform erläutern. Bürger sind angehalten, den Bescheid abzuwarten und bestehende Daueraufträge auf Richtigkeit zu überprüfen.
Der Hintergrund dieser grundlegenden Reform ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018, das das vorherige Berechnungssystem der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärte. Die Berechnungsweise grenzte sich durch veraltete Werte aus den Jahren 1935 und 1964 aus, was eine Neubewertung dringend erforderlich machte. Der Bundestag trat diesem Anliegen Ende 2019 mit der Verabschiedung eines Reformgesetzes zur Grundsteuer entgegen.
Die Grundlagen der Grundsteuer
Die Grundsteuer ist ein wichtiges Instrument zur Finanzierung der Kommunen und unterliegt den Bestimmungen der jeweiligen Städte und Gemeinden. Die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalens hat bereits für rund 6,4 Millionen wirtschaftliche Einheiten Grundsteuerwertfeststellungen und -messbescheide erlassen, um die Grundlagen für die Erhebung der Grundsteuer zum 1. Januar 2025 zu schaffen. Die Hebesätze, die die Kommunen selbst im Rahmen gesetzlicher Vorgaben festlegen, spielen eine entscheidende Rolle bei der Stabilität der Grundsteuer.
Laut finanzverwaltung.nrw.de bedeutet Aufkommensneutralität für die Kommunen nicht, dass die Steuerbelastung für die Bürger gleich bleibt. Die individuelle Grundsteuer hängt von Grundsteuerwert, Steuermesszahl und Hebesatz ab. In den kommenden Jahren wird es neben den bestehenden Grundsteuern A und B auch die Einführung der Grundsteuer C geben, die ab 2025 für ungenutzte, baureife Grundstücke erhoben wird, um eine bessere Bebauung zu fördern.
Die Reform hat das Potenzial, die Struktur der Grundsteuer signifikant zu verändern. Die Berechnung erfolgt künftig nach der Formel: Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz der Gemeinde = Grundsteuerbetrag. Dennoch stehen die Änderungen auch in der Kritik, insbesondere hinsichtlich des erhöhten bürokratischen Aufwands und der ungleichen Steuerbelastung in vielen Regionen mit hohem Wohnungsmangel.