Die Debatte über eine mögliche Arbeitspflicht für Geflüchtete in Leverkusen nimmt Fahrt auf. Die CDU hat einen Antrag eingebracht, der die Verwaltung auffordert, konkrete Beschäftigungsmöglichkeiten für Geflüchtete zu erarbeiten. Diese könnten bei der Stadt selbst, bei städtischen Tochtergesellschaften sowie in Vereinen oder Sozialverbänden angeboten werden. Der Antrag basiert auf dem Paragrafen 5 des Asylbewerberleistungsgesetzes, der Arbeitsgelegenheiten bei staatlichen, kommunalen und gemeinnützigen Trägern vorsieht. Der CDU-Fraktionsvorsitzende Stefan Hebbel argumentiert, dass eine Arbeitspflicht sowohl gesellschaftliche Akzeptanz als auch Integrationsbereitschaft fördern könne.
Die Opposition reagiert teils kritisch auf diesen Vorschlag. Die Grünen wiesen darauf hin, dass etwa die Hälfte der Asylbewerber in Leverkusen aus Kindern, Jugendlichen oder älteren Menschen besteht, die nicht in der Lage sind, einer Beschäftigung nachzugehen. Sven Weiss, der grüne OB-Kandidat, äußerte Bedenken hinsichtlich der Effizienz des Antrags. Die SPD hingegen fordert eine Erleichterung des Zugangs zu sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen für Asylbewerber und kritisiert den CDU-Antrag als spaltend. Auch ein Konzept zur Nutzung bestehender Fördermöglichkeiten soll entwickelt werden.
Aktuelle Rechtslage für Geflüchtete
Wie von BMAS berichtet, haben Geflüchtete in Deutschland in den ersten drei Monaten ihres Aufenthalts eine Beschäftigungspflicht. Nach Ablauf dieser Frist hat ein Großteil der Asylsuchenden, sofern sie nicht aus sicheren Herkunftsstaaten stammen, die Möglichkeit, arbeiten zu gehen. Das Statistische Bundesamt stellt zudem fest, dass die Mehrheit der Leistungsbezieher im Bereich Asyl in Leverkusen bereits über ein Girokonto verfügt, was den Zugang zu finanziellen Mitteln erleichtert.
Im Kontext der aktuellen Gesetzgebung dürfen Asylbewerber jedoch in der Regel erst nach sechs Monaten uneingeschränkt auf den Arbeitsmarkt zugreifen, es sei denn, sie kommen aus einem als sicher geltenden Herkunftsland. Eine Ausnahme bilden hier insbesondere geflüchtete Personen, die in den letzten anderthalb Jahren, vor allem aus der Ukraine, nach Deutschland gekommen sind. Ihnen wurde aufgrund europäischer Regelungen sofortiger Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt gewährt. Dies zeigt, wie flexibel die Politik auf verschiedene Flüchtlingssituationen reagiert.
Integration und Unterstützung für Geflüchtete
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales setzt zudem Maßnahmen zur Beschleunigung der Integrationsprozesse um. Im Rahmen eines „Drei-Phasen-Modells“ werden geflüchtete Personen unterstützt, um erfolgreich in den Arbeitsmarkt zu integrieren. In der ersten Phase, die Orientierung und Deutschkurse umfasst, haben bereits 100.000 ukrainische Geflüchtete Integrationskurse abgeschlossen. In der zweiten Phase steht die Qualifizierung in einer Beschäftigung im Vordergrund, und auch während dieser Zeit ist die Vermittlung von Geflüchteten ohne gutes Deutsch oder ohne Ausbildung möglich.
Die Diskussion um die Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete, die deutschlandweit genutzt werden kann, wurde im Februar 2024 vertagt, da auf weitere Informationen des Landesministeriums gewartet wird. Während die CDU die Einführung weiterhin unterstützt, zeigt die SPD Bedenken und stellt den Nutzen dieser Karte in Frage. Die politische Auseinandersetzung um das Thema Arbeitspflicht, Integrationsmaßnahmen und die Unterstützung von Geflüchteten bleibt somit komplex und dynamisch.