Am 26. Januar 2025 nimmt die politische Landschaft in Nordrhein-Westfalen (NRW) erneut Formen an, während sich die Wähler auf die bevorstehenden Bundestagswahlen vorbereiten. Am Sonntag, dem 23. Februar 2025, dürfen wahlberechtigte Bürger aus insgesamt 18 zugelassenen Parteien ihre Zweitstimme abgeben, wie rp-online.de berichtet. Die Entscheidung über die Zulassung der Parteien fiel nach sorgfältiger Prüfung der Landeswahlleitung.
Von insgesamt 24 eingereichten Landeslisten wurden 18 genehmigt, während sechs Anträge abgelehnt wurden. Zu den zurückgewiesenen Parteien gehören unter anderem die Piratenpartei Deutschland und die Bündnis C – Christen für Deutschland. Die Gründe für diese Nichtzulassungen lagen häufig im Bereich der wahlrechtlichen Voraussetzungen. Viele der abgelehnten Parteien konnten nicht ausreichend Unterstützungsunterschriften vorlegen, was eine essentielle Vorgabe für die Teilnahme ist.
Unterstützungsunterschriften und Wahlrecht
Um eine Landesliste ins Rennen schicken zu können, sind für nicht etablierte Parteien Unterstützungsunterschriften von mindestens 0,1 % der wahlberechtigten Personen erforderlich. In NRW entspricht das mindestens 2.000 Unterschriften, die gemäß den Vorschriften rechtzeitig eingereicht werden müssen, wie die Bundeswahlleiterin ausführt. Der Stichtag für diese Einreichungen war 69 Tage vor der Wahl. Unterstützungsunterschriften müssen dabei persönlich und handschriftlich geleistet werden, da eine wahlberechtigte Person nur für einen Kreiswahlvorschlag unterschreiben darf, was die Hürden für neue Parteien erhöht.
Die bestätigten Landeslisten sind vielfältig und beinhalten unter anderen etablierte Parteien wie die Sozialdemokratische Partei Deutschland (SPD), die Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) und die Alternative für Deutschland (AfD). Zudem sind auch kleinere Parteien wie die Partei für Mensch, Umwelt, Tierschutz und die Bündnis Deutschland auf der Liste vertreten.
Wahlrechtsreform und aktuelle Entwicklungen
Das bevorstehende Wahlsystem wird zudem von den Veränderungen des neuen Wahlrechts begleitet, das im Juni 2023 in Kraft trat. Ein zentrales Ziel dieser Reform war es, die Größe des Bundestages auf 630 Abgeordnete zu reduzieren, um eine Vorhersehbarkeit in der Sitzverteilung zu gewährleisten. Die Anzahl der Wahlkreise bleibt dabei konstant bei 299. Wähler können weiterhin zwei Stimmen abgeben – eine Erststimme für einen Wahlkreisbewerber und eine Zweitstimme für die Landesliste einer Partei.
Die Auswirkungen der Wahlrechtsreform sind erheblich. Überhang- und Ausgleichsmandate wurden abgeschafft, und nur Parteien, die mindestens fünf Prozent der gültigen Zweitstimmen erhalten, nehmen an der bundesweiten Sitzverteilung teil. Dies wurde jedoch erst kürzlich durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in einem Urteil vom 30. Juli 2024 als größtenteils verfassungskonform bescheinigt, obwohl die Fünf-Prozent-Sperrklausel als problematisch angesehen wurde.
Der Bundeswahlausschuss entscheidet am Donnerstag, 30. Januar, über mögliche Beschwerden gegen die Nichtzulassungen. Damit sind die politischen Parteien in NRW gefordert, auf den Ausgang dieser Entscheidungen zu reagieren und ihre Strategien entsprechend anzupassen, um im bevorstehenden Wahlkampf erfolgreich zu sein.