Die Vorbereitungen für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 im Oberbergischen Kreis schreiten voran. Heute wurde die Sitzung des Kreisauswahlausschusses abgeschlossen, was den letzten formellen Schritt vor der Wahl darstellt. Es stehen insgesamt acht Kandidaten auf dem Stimmzettel für das Direktmandat im Wahlkreis 98. Dies hat rp-online.de berichtet.
Die Bewerber, die sich um die Erststimmen der oberbergischen Wähler bemühen, sind:
- Carsten Brodesser (CDU)
- Sabine Grützmacher (Bündnis 90/Die Grünen)
- Pascal Reinhardt (SPD)
- Sebastian Diener (FDP)
- Bernd Rummler (AfD)
- Jan Köstering (Die Linke)
- Tobias Vormstein (Freie Wähler)
- Marius Roth (Volt)
Alle acht Kreiswahlvorschläge wurden vom Kreiswahlausschuss zugelassen, da sie die rechtlichen Anforderungen erfüllten. Dies wurde auch von rundschau-online.de bestätigt. Die Einreichungsfrist für die Wahlvorschläge endete am Montag um 18 Uhr. Die Partei Volt musste dabei mindestens 200 Unterstützerunterschriften einreichen, was ihr rechtzeitig gelang. Die übrigen sieben Parteien benötigten aufgrund ihrer bereits bestehenden Vertreter im Bundestag oder in Landtagen keine Unterschriften.
Wichtige Fristen und Abläufe
Aktuell steht die Zulassung der Landeslisten der einreichenden Parteien noch aus. Der Landeswahlausschuss wird bis spätestens 30. Januar über Beschwerden zur Zulassung oder Zurückweisung von Kreiswahlvorschlägen entscheiden. Auch der Bundeswahlausschuss wird bis zu diesem Datum über die Nichtzulassung von Landeslisten entscheiden. Nach der endgültigen Zulassung wird entsprechend der Druck der Stimmzettel erfolgen. Die Gemeinden im Oberbergischen Kreis haben bereits die Vorgabe, die Briefwahlunterlagen so früh wie möglich zu versenden.
Die Wahlberechtigten sind alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, mindestens drei Monate in Deutschland wohnen und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Informationen zu den wesentlichen Terminen und Fristen sind auf der Homepage der Bundeswahlleiterin abrufbar, und die öffentliche Bekanntmachung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen ist ebenfalls einsehbar, wie obk.de feststellt.
Die Bundestagswahl 2025 folgt auf die Auflösung des 20. Deutschen Bundestages, die am 27. Dezember 2024 auf Ersuchen des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten erfolgte. Diese Entscheidung geschah gemäß Artikel 68 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat die Ermächtigung erhalten, Fristen im Bundeswahlgesetz und in der Bundeswahlordnung zu verkürzen, um den Parteien einen größeren zeitlichen Vorlauf für ihre Wahlvorbereitungen zu geben.