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Montag, 27. Januar 2025

Gedenktag in Darmstadt: Erinnerungen an Holocaust-Opfer lebendig gehalten

Gedenkveranstaltungen zum Holocaust in Darmstadt und Mörfelden-Walldorf erinnern an Auschwitz-Befreiung und Zwangsarbeit.

Baumfällungen an der B428: Bad Kreuznach bereitet sich auf große Bauprojekte vor!

Baumfällungen und umfangreiche Bauarbeiten an der B428 in Bad Kreuznach beginnen mit umfangreichen Vorbereitungen und Umleitungen.

HSG Hunsrück II: Trainerwechsel und neuer Hoffnungsschimmer!

Die HSG Kastellaun/Simmern feiert Erfolge, während HSG Hunsrück II am 27.01.2025 in der Oberliga auf Herausforderungen trifft.

Wichtige Informationen zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025!

Am 23. Februar 2025 steht die nächste Bundestagswahl an, und die Vorbereitungen laufen bereits auf Hochtouren. Angesichts der politischen Pattsituation und des Verlusts der Regierungsmehrheit wurde der Wahltermin vorgezogen. Über 60 Millionen Wahlberechtigte sind aufgerufen, ihre Stimme abzugeben, wobei insbesondere die Briefwahl voraussichtlich eine zentrale Rolle spielen wird. Experten verzeichnen einen Anstieg der Nutzung der Briefwahl bei den letzten Wahlen, was die Bedeutung dieser Wahlmethode unterstreicht. Mehr Informationen zur Bundestagswahl 2025 finden sich auf briefwahl-beantragen.de.

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Insbesondere im Wahlkreis Mainz sind mehr als 250.000 Wahlberechtigte mobilisiert, darunter rund 150.000 allein in der Stadt Mainz. Die Wahlbenachrichtigungen werden ab dem 27. Januar 2025, spätestens bis zum 2. Februar 2025, versandt. Die Gemeinden, die zum Wahlkreis 204 gehören, umfassen unter anderem die Stadt Mainz, Bingen, Ingelheim sowie einige Verbandsgemeinden.

Wichtige Fristen und Informationen zur Briefwahl

Wahlberechtigte haben die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen ab sofort zu beantragen, auch bevor sie die offizielle Wahlbenachrichtigung erhalten. Anträge können formlos oder auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung gestellt werden. Die Rücksendung der Briefwahlunterlagen muss vor dem Wahltag beim Wahlbüro eingehen, wobei die Frist für Anträge am 21. Februar 2025 um 18 Uhr endet. In Ausnahmefällen kann der Antrag bis zum Wahltag um 15 Uhr gestellt werden.

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Das Briefwahlbüro im Stadthaus in der Großen Bleiche 46 hat ab dem 10. Februar folgende Öffnungszeiten: Montag und Mittwoch von 8 bis 18 Uhr, Dienstag und Donnerstag von 8 bis 16 Uhr sowie Freitag von 8 bis 13 Uhr. Am 21. Februar ist das Büro bis 15 Uhr geöffnet.

Identitätsnachweis und Stimmabgabe

Für die Stimmabgabe im Wahllokal ist die Wahlbenachrichtigung erforderlich. Zudem wird empfohlen, einen Personalausweis oder Reisepass mitzubringen. Wahlberechtigte haben bei der Stimmabgabe zwei Stimmen: die Erststimme für den Direktkandidaten und die Zweitstimme für die Landesliste. Sollten Wahlberechtigte jemand anderen mit der Beantragung oder Abholung von Unterlagen beauftragen wollen, ist hierfür eine Vollmacht notwendig.

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Die Möglichkeit, ohne Angabe von Gründen per Briefwahl abzustimmen, macht das Verfahren flexibler und zugänglicher für viele Wählerinnen und Wähler. Dies könnte, zusammen mit der steigenden Zahl der Briefwahlanträge, zu einer höheren Wahlbeteiligung führen.

Abschließend ist festzuhalten, dass die kommenden Wahlen nicht nur für die politischen Akteure, sondern auch für die Bürgerinnen und Bürger von zentraler Bedeutung sind. Die Stadt Mainz stellt auf merkurist.de zusätzliche Informationen zur Verfügung, die den Wählerinnen und Wählern hilfreich sein werden, um gut vorbereitet zur Wahl zu gehen.

Weitere Informationen, Referenzen & Quellen:

https://merkurist.de/mainz/wahlbezirk-mainz-bundestagswahl-am-23-februar-das-muesst-ihr-wissen_e3WU
https://www.briefwahl-beantragen.de/Wahlen/Bundestagswahl-2025

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