Hessen hat im vergangenen Jahr mit der Einführung des spanischen Modells der elektronischen Fußfessel einen wichtigen Schritt im Kampf gegen häusliche Gewalt gemacht. Der erste Träger dieser neuen Technologie ist ein Täter aus Kassel, der über einen längeren Zeitraum eine Frau aus dem Bezirk des Amtsgerichts Kassel belästigt und ihr nachgestellt hat. Die Fußfessel muss zunächst für vier Monate getragen werden. Hessen folgt damit einem erfolgreichen Beispiel aus Spanien, wo ähnliche Systeme bereits implementiert sind.
Das spanische Modell unterscheidet sich von der bisherigen Elektronischen Aufenthaltsüberwachung (EAÜ) durch seine dynamische Überwachung, die ohne festgelegte Verbotszonen auskommt. Anstelle davon kommuniziert die Fußfessel des Täters mit einer GPS-Einheit, die das Opfer bei sich trägt. Dadurch können die Standorte des Täters und des Opfers überwacht werden, und bei einer bedenklichen Annäherung kann ein Alarm ausgelöst werden.
Schutz vor häuslicher Gewalt
Dies ist besonders wichtig in Anbetracht der steigenden Anzahl von Fällen häuslicher Gewalt. Laut dem Bundeskriminalamt gab es im Jahr 2023 über eine Viertelmillion Opfer häuslicher Gewalt in Deutschland, davon allein rund 12.000 in Hessen. Innenminister Roman Poseck (CDU) betonte, dass die Einführung der Fußfessel den staatlichen Schutzauftrag besser erfüllen kann. Das spanische Modell könnte dabei helfen, Schutzlücken zu schließen.
Hessens Justizminister Christian Heinz und Dr. Patrick Liesching, der Landesvorsitzende des WEISSEN RING e. V. in Hessen, haben kürzlich die Initiative zur bundesweiten Einführung des Systems vorgestellt. Anlass waren aktuelle Fälle von häuslicher Gewalt, darunter ein Verfahren am Frankfurter Landgericht. Die Umsetzung dieser Technologie stellt einen bedeutenden Fortschritt dar, da es dem Opfer ermöglicht, über ein eigenes GPS-Gerät informiert zu werden und damit eine zusätzliche Sicherheit zu erhalten.
Politische Initiativen und Maßnahmen
Um das Modell in Deutschland endgültig zu verankern, wurde eine Bundesratsinitiative gestartet, die am 27. September im Länderparlament beraten wird. Diese Initiative zielt darauf ab, das spanische Modell im Gewaltschutzgesetz zu verankern und den Einsatz elektronischer Fußfesseln zu ermöglichen. Die Idee ist, dass künftig auch Familiengerichte entsprechende Anordnungen erlassen können, um häusliche Gewalt zu verhindern.
Besondere Aufmerksamkeit wird dem geplanten Gesetzentwurf geschenkt, der auch Sozialtrainingskurse für Täter vorsieht. Diese sollen helfen, gewaltfreie Konfliktlösungen zu erlernen und somit langfristig die Spirale der Gewalt zu durchbrechen. Der aktuelle Gesetzentwurf berücksichtigt die Ergebnisse der Arbeitsgruppe „Gewaltschutz – Einsatz der elektronischen Aufenthaltsüberwachung“, die im Juni 2024 ins Leben gerufen wurde.
In dieser herausfordernden Zeit ist die Dringlichkeit der Maßnahmen unverkennbar. Bundesjustizminister Dr. Volker Wissing hebt hervor, dass in Deutschland fast jeden zweiten Tag ein Mann seine (Ex-)Partnerin tötet. Diese alarmierenden Statistiken verdeutlichen, dass es an der Zeit ist, die Maßnahmen zur Bekämpfung häuslicher Gewalt zu intensivieren und dabei neue Technologien nutzbar zu machen. Das geplante Gewaltschutzgesetz, welches seit 2002 in Kraft ist, könnte durch die aktuellen Entwicklungen erheblich gestärkt werden, um betroffenen Frauen mehr Sicherheit und Rückhalt zu bieten.