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Mittwoch, 12. März 2025

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Mieterschutz in NRW: Neue Regeln für 57 Städte ab März 2025!

In Nordrhein-Westfalen wird die Mietpreisregulierung erheblich ausgeweitet. Ab dem 1. März 2025 gelten in 57 Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt neue Regelungen, die für Mieter und Vermieter große Auswirkungen haben werden. Bisher war die Mieterschutzverordnung nur in 18 von insgesamt 396 Kommunen in NRW in Kraft. Die schwarz-grüne Landesregierung hat sich im Koalitionsvertrag entschlossen, die Mieterschutzverordnung vorzeitig neu zu fassen, basierend auf einem Gutachten über den angespannten Wohnungsmarkt, wie Westfalen-Blatt berichtet.

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Die neuen Regelungen beschränken das Mieterhöhungspotenzial in bestehenden Mietverträgen auf maximal 15 Prozent innerhalb von drei Jahren, anstatt der üblichen 20 Prozent. Bei neu abgeschlossenen Verträgen ist es Vermietern nur erlaubt, die Miete um 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete zu verlangen. Zusätzlich wird die Kündigungssperrfrist auf acht Jahre verlängert, wenn Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt werden, im Vergleich zu den gesetzlich festgelegten drei Jahren.

Betroffene Städte und Kommunen

Die erweiterte Mieterschutzverordnung betrifft eine Vielzahl von Städten, darunter Aachen, Bonn, Köln, Dortmund und viele mehr. Aktuell kann man sagen, dass die Verordnung bis zum 28. Februar 2030 wirksam sein wird. Dies stellt einen bedeutenden Schritt in der Mietenpolitik von NRW dar. NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach hat zudem größere bundesgesetzliche Anstrengungen gefordert, um Missbrauch durch Wucher zu verhindern und gemeinsame Vorstöße im Bundesrat für eine Überarbeitung der Mietwucher-Vorschrift initiiert.

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Die grundsätzlichen Anforderungen und Anwendungsbereiche dieser Mieterschutzvorschriften wurden bereits 2020 festgelegt und umfassen Gebiete, in denen die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen gefährdet ist. Laut recht.nrw.de startete die aktuelle Verordnung am 1. Juli 2020 und wird bis zum 30. Juni 2025 gültig bleiben.

Hintergrund zur Mietpreisbremse

Die Einführung der Mietpreisbremse im Jahr 2015 zielte darauf ab, überhöhte Vermieterforderungen bei der Wiedervermietung zu verhindern. Nach den Regelungen dürfen Vermieter bei Wiedervermietungen maximal die ortsübliche Vergleichsmiete plus 10 Prozent verlangen, wobei diese Regelungen allerdings Ausnahmen enthalten, wie Neubauten oder umfassend sanierte Wohnungen, wie Mieterbund anführt.

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In Deutschland gilt die Mietpreisbremse in 13 von 16 Bundesländern, wobei sie bis zum 31. Dezember 2025 gültig bleibt, sofern keine Verlängerung beschlossen wird. Nach diesem Datum werden die Mieten wieder nach den Gesetzen des freien Marktes festgelegt, was potenziell zu weiteren steigenden Mietkosten führen könnte. Diese Veränderungen sind besonders für die 26 Millionen Menschen in den bereits angespannten Wohnungsmärkten von Bedeutung.

Weitere Informationen, Referenzen & Quellen:

https://www.westfalen-blatt.de/nrw/nrw-dehnt-mietpreisbegrenzungen-drastisch-aus-3235864
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=18545&sg=0

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