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Mittwoch, 12. März 2025

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Wahlkampf in Olpe: Bürger bereit für die entscheidende Stimmabgabe!

Der Wahlkampf für die Bundestagswahl im Kreis Olpe hat offiziell begonnen. Die Kommunen, insbesondere die Gemeinde Wenden, sind gut auf den bevorstehenden Wahltermin vorbereitet. Wie die Siegerländer Zeitung berichtet, wurden die Wahlbenachrichtigungen bereits versendet, doch sind noch nicht alle zugestellt worden. Die Zustellung soll jedoch in dieser Woche abgeschlossen sein.

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Für die Wähler gibt es mehrere Möglichkeiten, ihre Stimme abzugeben. Am Wahltag ist die persönliche Stimmabgabe im zugewiesenen Wahllokal erforderlich. Hierfür ist die Vorlage der Wahlbenachrichtigung und eines gültigen Ausweisdokuments notwendig. Wichtige Änderungen bezüglich der Wahllokale in Wenden wurden ebenfalls bekannt gegeben. So bleibt der Gasthof „Drei Könige“ geschlossen, und die Wahlbezirke wurden in die Grundschule verlegt. Darüber hinaus steht das Dorfgemeinschaftshaus in Möllmicke nicht zur Verfügung, weshalb der Kindergarten für die Wahlen genutzt wird. In Römershagen wird im Pfarrheim gewählt, anstelle der üblichen Schützenhalle.

Wahlbenachrichtigungen und Briefwahl

Die Wahlbenachrichtigung gibt den Wählern Informationen über ihr zuständiges Wahllokal. Es ist wichtig zu beachten, dass am Wahltag keine Stimmabgabe im Rathaus möglich ist. Wer Briefwahl beantragen möchte, kann dies sowohl online als auch mit einem beiliegenden Formular tun. Es wird empfohlen, diese Anträge spätestens bis zum 18. Februar zu stellen. Ab dem 19. Februar sollten Wähler die persönliche Beantragung im Rathaus in Betracht ziehen, um etwaige Verzögerungen bei der Post zu vermeiden.

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Ausgefüllte Briefwahlunterlagen müssen rechtzeitig an das Rathaus zurückgesendet werden. Ab dem 8. Februar können die Wähler das Rathaus aufsuchen, um ihren Wahlschein und die Briefwahlunterlagen zu beantragen. Mit diesem Wahlschein können sie am Wahlsonntag in jedem Wahllokal im Kreis Olpe wählen. Im Sonderfall, etwa bei akuter Erkrankung oder Verletzung, kann auch ein Bevollmächtigter einen Not-Wahlschein beantragen.

Wählerverzeichnis und Wahlberechtigung

Wer wählen möchte, muss im Wählerverzeichnis eingetragen sein. Der Erhalt einer Wahlbenachrichtigung deutet auf diese Eintragung hin. Es ist nicht notwendig, die Wahlbenachrichtigung im Wahlraum vorzulegen, jedoch muss ein Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden. Menschen, die keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, könnten nicht im Wählerverzeichnis eingetragen sein. In diesem Fall kann der Wahlvorstand die Person zurückweisen und diese könnte nicht wählen. Wer bis zum 21. Tag vor der Wahl, also bis zum 2. Februar 2025, keine Benachrichtigung erhalten hat, sollte die zuständige Gemeinde kontaktieren, um das Wählerverzeichnis einzusehen. Diese Informationen stammen von der Bundeswahlleiterin.

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Für die Wahl am 23. Februar in Wenden zeichnet sich ab, dass ausreichend Wahlhelfer zur Verfügung stehen; die Obergrenze ist bereits erreicht. Damit sind die Vorbereitungen für die Bundestagswahl im Kreis Olpe auf einem guten Weg.

Weitere Informationen, Referenzen & Quellen:

https://www.siegener-zeitung.de/lokales/kreis-olpe/wenden/kreis-olpe-und-die-bundestagswahl-so-kann-man-seine-stimme-abgeben-66OUWM3PQ5H33NNQZ5MJUUKBD4.html
https://bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025/informationen-waehler/wahlbenachrichtigung.html

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