Gelsenkirchen hat einen historischen Schritt in der Stadtentwicklung unternommen, indem es als erste Stadt in Deutschland ein Rückbaugebot für zwei sanierungsbedürftige Probleimmobilien erwirkt hat. Diese Häuser, die seit etwa 20 Jahren leerstehen, sind in einem unverkäuflichen Zustand und haben das Stadtbild erheblich negativ beeinflusst. Trotz wiederholter Versuche, eine einvernehmliche Lösung mit dem vorherigen Eigentümer zu finden, blieb die Stadtverwaltung ohne Erfolg. Auf Grundlage der gesetzlichen Rückbauverordnungen erließ die Stadtverwaltung 2019 die ersten Rückbaugebote, gefolgt von einem besonderen Vorkaufsrecht im Jahr 2021 für die betroffenen Immobilien. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen bestätigte im März 2024 die Rechtmäßigkeit dieser Maßnahmen, die nun den Abriss der verwahrlosten Gebäude ermöglichen werden, wie die Ruhrbarone berichten.
Der Investor Michael Türk aus Ratingen hat bereits Pläne für die Nachnutzung der Flächen. Mit einer Investitionssumme von etwa 22 Millionen Euro sieht sein Projekt die Errichtung von 41 neuen Wohnungen sowie einer Kindertagesstätte vor. Diese Kindertagesstätte wird insgesamt 110 Plätze für Kinder bieten, wobei 32 davon für unter Dreijährige reserviert sein werden. Der Abriss des Hochhauses an der Emil-Zimmermann-Allee 1 soll voraussichtlich im März oder April 2025 beginnen, was auch eine Korrektur des Stadtbildes zur Folge haben wird. Oberbürgermeisterin Karin Welge und Ministerin Ina Scharrenbach gratulierten der Stadt zu diesem ersten erfolgreichen Rückbaugebot in Deutschland, wie die Stadt Gelsenkirchen berichtet.
Herausforderungen und Fortschritte
Die Umsetzung des Rückbaugebots war nicht ohne Herausforderungen. Der ehemalige Eigentümer der Problemimmobilien klagte gegen die Rückbauauflagen, was den Prozess erheblich verzögerte. Erst mit der Bestätigung durch das Verwaltungsgericht konnte die Stadt in dieser Angelegenheit voranschreiten. Es war das Engagement eines städtischen Kompetenzteams nötig, um das Rückbaugebot durchzusetzen und somit die Oberfläche für eine zukunftsorientierte Stadtentwicklung zu schaffen. Die Verwaltung hat sich zudem bereit erklärt, den Investor bei der Beantragung von Wohnraumförderungen zu unterstützen, um die Umsetzung des Projekts zu erleichtern.
Diese Schritte sind Teil einer breiteren Strategie zur Verbesserung der Stadtentwicklung und der Schaffung von Wohnraum in Gelsenkirchen. Wie in der Debatte um die städtische Entwicklung immer wieder betont wird, stehen Städte vor der Herausforderung, alte und vernachlässigte Immobilien zu revitalisieren und gleichzeitig den Bedürfnissen ihrer Bürger gerecht zu werden. Eine nachhaltige Stadtentwicklung erfordert innovative Maßnahmen und enge Zusammenarbeit zwischen kommunalen Institutionen und privaten Investoren, wie Studienevaluierungen zeigen, die etwa die BBSR als Schlüsselpartner bei der Umsetzung lokaler Planungsstrategien identifizieren.