Der Kreis Groß-Gerau hat die Hundeleinenpflicht in bestimmten Gebieten gelockert, um den Bedürfnissen der Hundebesitzer Rechnung zu tragen. Hundebesitzer dürfen in Rüsselsheim am Main, südlich der A60, ihre Hunde nun ohne Leine führen. Diese Ausnahme gilt für bebaute Gebiete, Wiesen und Feldwege in und rund um die Stadtteile Königstädten und Bauschheim. Dennoch bleibt die Leinenpflicht im Wald bestehen, um die Wildschweine nicht aufzuschrecken und somit die Verbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) zu verhindern. Dieses Virus ist hoch ansteckend und in der Regel tödlich für Wild- und Hausschweine.
Seit Juni 2024 wurden im Landkreis bereits 289 Wildschweine positiv auf die ASP getestet, was zu einer drastischen Maßnahme führte: 3.581 Hausschweine und 43 Wildschweine in Gehegen mussten gekeult werden. Dazu berichtet Journal-Lokal von den konkreten Maßnahmen zur Eindämmung der Seuche.
Regeln und Vorschriften zur Leinenpflicht
In Rüsselsheim gilt auf der gesamten Gemarkung eine durchgehende Leinenpflicht. Diese Regelung ist insbesondere dazu gedacht, das Virusmaterial beim Gassigehen zu verhindern. Verstöße gegen diese Vorschrift können mit einem Bußgeld von 100 Euro geahndet werden, und es wird empfohlen, die Wege nicht zu verlassen, um die Verbreitung von Virusmaterial zu minimieren. Auch hier droht ein ähnlich hohes Bußgeld bei Regelverstößen. Um den Hunden dennoch Auslauf zu bieten, wird ab August eine temporäre Hundewiese bereitgestellt.
Des Weiteren wurde ein elektrischer Zaun installiert, der sich über eine Strecke von 15 Kilometern erstreckt. Dieser Zaun verläuft von Nauheim über Trebur bis nach Kornsand am Rhein, um den Fundort des ersten infizierten Wildschweins abzuschotten. Der Zaun dient dazu, die Ausbreitung des Virus zu verhindern, indem Wildschweine ferngehalten werden. Dies ist eine präventive Maßnahme, die für alle Tierbesitzer von Bedeutung ist, da das Virus für Menschen und Haustiere ungefährlich, jedoch für Haus- und Wildschweine tödlich ist.
Wichtigkeit der Meldung und Bürgerinfos
Bürger werden aufgefordert, tote Wildschweine sofort beim Kreisveterinäramt zu melden und sich von diesen Tieren sowie von Hunden und Kindern fernzuhalten. Für Anfragen in Bezug auf die ASP steht ein Bürgertelefon des Kreises unter der Nummer 06152 9898 4000 täglich zwischen 08:00 und 18:00 Uhr zur Verfügung. Weitere Informationen, die für die Öffentlichkeit wichtig sind, findet man auf den Webseiten des Kreises Groß-Gerau und des Landes Hessen.
Der Hintergund dieser Maßnahmen wird auch durch die Situation in benachbarten Regionen beleuchtet. In Wiesbaden zum Beispiel gilt ebenfalls eine strenge Leinenpflicht, um die Ausbreitung von ASP zu verhindern. Wie die Stadt Wiesbaden in ihren Berichten festhält, gibt es auch dort Bußgelder für Regelverstöße, und eine Sperrzone wurde im Radius von 15 Kilometern um den Fundort des ersten infizierten Wildschweins eingerichtet. Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass keine Wildschweine aufgeschreckt werden und dass die Verbreitung des Virus effektiv eingedämmt wird Wiesbaden.de.
Die Leinenpflicht ist somit nicht nur eine Vorschrift, sondern auch ein wichtiger Bestandteil des Gesundheits- und Tierschutzes, der alle Tierliebhaber und die Gemeinschaft betrifft. Durch das Einhalten dieser Regelungen können Hundebesitzer aktiv zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest beitragen und den Wildschweinen sowie der ganzen Region helfen, gesund zu bleiben.