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Donnerstag, 30. Januar 2025

Neues Wegweiser-System im Naturpark Taunus: Orientierung leicht gemacht!

Am 30.01.2025 wurden im Rheingau-Taunus-Kreis neue Wegweiser installiert, um die Infrastruktur für Wanderer und Radfahrer zu verbessern.

Partysegen in Hilgert: Ein unvergesslicher Abend für Jugendliche!

Am 15. Februar findet der "Partysegen" für Jugendliche in der Evangelischen Kirche Hilgert statt – Eintritt frei, Anmeldung erforderlich.

Einbürgerungs-Ranking 2024: Wer sind die Spitzenreiter in Österreich?

Die Einbürgerungsstatistik 2024 für den Rhein-Sieg-Kreis zeigt aktuelle Zahlen zu Staatsangehörigkeiten und Integrationsmaßnahmen.

Fehlerhafte Wahlbenachrichtigungen in Gersheim: Was jetzt zu tun ist!

Im saarländischen Gersheim hat ein kurioser Fehler in den Wahlbenachrichtigungen für die kommende Bundestagswahl für Aufregung gesorgt. Die Kommunalverwaltung gab versehentlich das falsche Datum für die Wahl an. Statt des korrekten Datums, dem 23. Februar 2025, wurde der 23. März angegeben. Dies wurde beim Druck der Wahlbenachrichtigungen festgestellt, wie sol.de berichtet.

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Die Gemeinde teilte über ihre Facebook-Seite mit, dass der Fehler keine Auswirkungen auf die Wahl selbst haben werde, da die offizielle Wahlbekanntmachung weiterhin gilt. Für die Wahlberechtigten vor Ort wurde mitgeteilt, dass neue Briefe mit dem korrekten Datum in den kommenden Tagen verschickt werden. Alle anderen Informationen in den ursprünglichen Wahlbenachrichtigungen sind korrekt, was den Bürger:innen die Beantragung von Wahlunterlagen ermöglicht.

Finanzielle Folgen und Mitteilung der Verwaltung

Die Kosten, die durch den Druck und die Verschickung neuer Wahlbenachrichtigungen entstehen, werden durch die Eigenschadenversicherung der Kommune gedeckt. Dies sorgt dafür, dass die Stadt keine zusätzlichen finanziellen Belastungen tragen muss. Die „Saarbrücker Zeitung“ berichtete ebenfalls über den Vorfall und informierte über die administrative Lösung des Problems.

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Wahlbenachrichtigungen sind in Deutschland eine wichtige amtliche Mitteilung an Wahlberechtigte, in der sie über Wahltag, Wahlzeit und Wahlort informiert werden. Gemäß wahlrecht.de enthält eine Wahlbenachrichtigung unter anderem den Familiennamen, Vornamen und die Wohnadresse des Wahlberechtigten, die Angabe des Wahlraumes sowie die Wahlzeit. Auch eine Aufforderung, die Wahlbenachrichtigung und einen Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen, ist enthalten.

Wahlberechtigte können auch ohne Wahlbenachrichtigung wählen, solange sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. In diesem Fall besteht jedoch eine Ausweispflicht gegenüber dem Wahlvorstand. Die Wahlberechtigten in Gersheim können sich dennoch darauf verlassen, dass ihre Stimmen rechtzeitig und korrekt erfasst werden, trotz des irrtümlichen Datums.

Weitere Informationen, Referenzen & Quellen:

https://www.sol.de/saarland/saarpfalz-kreis/kurioser-fehler-in-wahlbenachrichtigungen-von-saar-gemeinde-ab,563719.html
https://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundestagswahl-2025-gersheim-im-saarland-verschickt-benachrichtungen-mit-falschem-wahldatum-a-deaa754d-c546-419c-bad6-aac465e46471

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