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Montag, 10. Februar 2025

Saarbrücken: Johannisbrücke gesperrt – Verkehrsteilnehmer aufgepasst!

Saarbrücken: Ab 10. Februar 2025 Sperrungen der Johannisbrücke wegen Baugrunduntersuchungen. Umleitungen für Verkehrsteilnehmer erforderlich.

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Kreuzgang Konzerte im Mai: Begeisternde Musik für Neuwied!

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Neuleininger wehren sich: Kein Wachstum für Nackterhof!

Die Anwohner von Nackterhof, einem Ortsteil der Gemeinde Neuleiningen, haben klargestellt, dass sie keine Erweiterungspläne für ihre Wohngegend wünschen. Dies geschieht in einem politischen Kontext, in dem gewöhnlich eine Vergrößerung der Einwohnerzahl angestrebt wird, da diese die Einnahmen aus der Einkommensteuer erhöhen könnte. Dennoch bleibt der Charakter dieses kleinen Ortsteils für die Bewohner von größter Bedeutung. Wie rheinpfalz.de berichtet, gibt es Widerstand gegen die geplante Entwicklung, die im Rahmen des Flächennutzungsplans vorgesehen war.

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Laut den politischen Verantwortlichen sind in der Regel Erweiterungen durch die Zunahme der Steuerbasis wünschenswert. Doch die Nackterhofer Bürger sind entschieden gegen eine solche Veränderung. Eine Umwandlung in andere Aufstellungsverfahren ist aufgrund der Vorgaben des gültigen Flächennutzungsplans nicht möglich.

Bauleitplanung und Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan ist das zentrale Instrument der Bauleitplanung und stellt die erste Stufe der städtebaulichen Planung dar. kommunalbrevier.de beschreibt ihn als wichtigen Steuerungsmechanismus, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung und die Art der Bodennutzung aufzeigt. Der Plan zwingt die Gemeinde zur Umsetzung der festgelegten Inhalte und hat eine behördenverbindliche Wirkung.

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In den rechtlichen Rahmenbedingungen wird zwischen Innen- und Außenbereichen unterschieden. Der Außenbereich, in dem sich Nackterhof befindet, ist grundsätzlich von Bebauung freizuhalten, es sei denn, es handelt sich um spezielle Nutzungen, wie landwirtschaftliche Betriebe oder Windenergieanlagen. Gemeinden haben gemäß § 35 Absatz 6 Baugesetzbuch die Möglichkeit, in bebauten Außenbereichen Wohnprojekte leichter zuzulassen, jedoch bleibt der Geltungsbereich in der regulierenden Kategorie des planungsrechtlichen Außenbereichs. bauportal.nrw erklärt, dass die Gemeinden für die Festlegung von verschiedensten Satzungen zuständig sind, die nur mit einer Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden beschlossen werden können.

Öffentliche Beteiligung und zukünftige Entwicklungen

Die Einwohner von Nackterhof haben sich deutlich positioniert, dass sie die Erhaltung ihres gewachsenen Wohnumfeldes wahren möchten. Auch wenn die Immobilienpolitik in Städten und Gemeinden oft darauf abzielt, neue Bewohner zu akquirieren, ist die lokale Haltung gegen eine Ausweitung des Ortsteils unmissverständlich. Ein weiterer Punkt, der gegen die Erweiterungspläne spricht, ist die Notwendigkeit, dass alle Bauvorhaben stets im Einklang mit den Vorgaben des Flächennutzungsplans stehen müssen. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Diskussion um das Wachstum und die Identität dieses kleinen Weilers entwickelt und ob die Wünsche seiner Bürger in zukünftige Planungen einfließen werden.

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Der Erhalt des charakteristischen Charmes von Nackterhof wird auch zukünftig ein zentrales Anliegen der Anwohner bleiben. Das Ergebnis dieser Diskussion könnte richtungsweisend für die weitere städtebauliche Planung in der Region sein.

Weitere Informationen, Referenzen & Quellen:

https://www.rheinpfalz.de/lokal/gruenstadt_artikel,-charakter-soll-erhalten-bleiben-weiler-nackterhof-wird-doch-nicht-gr%C3%B6%C3%9Fer-_arid,5738698.html
https://bauportal.nrw/flaechennutzungsplan-und-bebauungsplan

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