Die kommunalen Finanzen stehen im Fokus der aktuellen Diskussionen. In einer Sitzung des Gemeinderats der Gemeinde Weisenheim am Berg wurde bekanntgegeben, dass die Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung Bad Dürkheim die Haushaltspläne der Gemeinde genehmigt hat. Bürgermeister Edmund Müller (BfW) informierte die Ratsmitglieder über die einstimmige Beschlussfassung, die für das Jahr 2023 einen Gewinn von knapp 90.000 Euro vorsieht. Auch für das Jahr 2026 wird ein Gewinn von circa 239.000 Euro prognostiziert. Die Steuereinnahmen in 2023 werden auf etwa 2,5 Millionen Euro geschätzt, während für 2024 mit ca. 2,6 Millionen Euro gerechnet wird.
Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltspläne ist die Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer A, welcher von 345 auf 500 Prozentpunkte angehoben wurde. Die Hebesätze für die Grundsteuer B sowie die Gewerbesteuer bleiben jedoch unverändert. Diese Anpassungen stehen im Kontext der bundesweiten Grundsteuerreform, die durch das Bundesverfassungsgericht 2018 als notwendig erachtet wurde. Ab dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nur noch nach dem neuen Recht erhoben, was weitere Anpassungsbedarf für die Kommunen mit sich bringt. Die Grundsteuer gehört zudem zu den wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen, gleich nach der Gewerbesteuer und dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer.
Investitionen in die Infrastruktur
Die geplanten Investitionen in Weisenheim am Berg umfassen unter anderem den Bau eines Rad- und Gehwegs an der Landesstraße 522 sowie die Schaffung zusätzlicher Parkplätze. In Anbetracht der finanziellen Herausforderungen, die viele Kommunen derzeit bewältigen müssen, ist es entscheidend, solche Projekte voranzutreiben. Laut dem bereits erwähnten Kontext könnten die kommunalen Ausgaben, insbesondere in Infrastrukturbereichen, steigen, während die kollektiven Haushaltslagen vieler Städte und Gemeinden angespannter werden.
Die Grundsteuer wird auf verschiedene Arten von Grundbesitz erhoben. Dazu gehören sowohl Grundstücke als auch Gebäude und landwirtschaftliche Betriebe. Die gesetzlich festgelegte Grundlage für die Grundsteuer bildet in der Regel der Wert des Grundstücks, wobei die neue Reform die Berechnungsmethoden signifikant verändert. Diese Reform führt nicht unbedingt zu einer höheren Steuerlast, denn der Hebesatz wird aufkommensneutral ausgewiesen. Dennoch wird erwartet, dass sich die individuelle Steuerhöhe für viele Eigentümer ändern wird, wobei einige mehr und andere weniger zahlen müssen.
Die weitreichenden Folgen der Reform
Die neuen Regelungen und deren Auswirkungen auf die kommunalen Finanzen sind weitreichend. In vielen Regionen Deutschlands klagen die Kommunen über einen Investitionsstau, der in den kommenden Jahren noch verstärkt werden könnte. Die Hofnung bleibt, dass Bund und Länder die stark bevorzugten Kommunen unterstützen, um die Lebensqualität zu verbessern und die gesellschaftlichen Herausforderungen zu meistern. Der Investitionsrückstand in den Kommunen beträgt derzeit etwa 149 Milliarden Euro, was die Dringlichkeit von strukturellen Reformen unterstreicht.
Die kommunalen Haushalte sind unter Druck, da Einnahmen aus der Grundsteuer für die Finanzierung von Schulen, Kitas, Schwimmbädern, Bibliotheken, Feuerwehr und Infrastrukturinvestitionen gebraucht werden. Viele Städte und Gemeinden erwarten, dass sie aufgrund von sinkenden Einnahmen in den nächsten Jahren Einschnitte bei freiwilligen Ausgaben in Bereichen wie Kultur und Sport vornehmen müssen. Diese Entwicklungen zeichnen ein besorgniserregendes Bild der finanziellen Realität vieler Gemeinden, die dringend angepasste Finanzstrategien benötigen, um die Handlungsfähigkeit zu sichern.