Am 31. Januar 2025 werden in Overath, Nordrhein-Westfalen, mobile Radarkontrollen durchgeführt. An diesem Tag sind drei mobile Radarkästen im Stadtgebiet aktiv. Dies wurde von den zuständigen Behörden gemeldet, die temporäre Geschwindigkeitsmessungen im gesamten Stadtgebiet erwarten. Die genauen Standorte der Radarkontrollen sind entscheidend für die Geschwindigkeitsüberwachung der Fahrer in der Region.
Die Standorte der Radarkontrollen sind wie folgt:
- Ferrenberg (PLZ 51491): 30 km/h-Zone, gemeldet um 09:37 Uhr
- Heidermühle (PLZ 51491, Heiligenhaus): 30 km/h-Zone, gemeldet um 11:27 Uhr
- Olper Straße (PLZ 51491, Steinenbrück): 50 km/h-Zone, gemeldet um 10:14 Uhr
Die Geschwindigkeitsüberwachung ist ein zentraler Bestandteil der Verkehrssicherheit, wie auch das Bussgeldkatalog erläutert. Diese Maßnahmen sollen nicht nur die Sicherheit auf den Straßen erhöhen, sondern auch durch Ahnungen von Verkehrsverstößen den Verkehr insgesamt besser regeln. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt die Ahndung von Geschwindigkeitsüberschreitungen und sieht entsprechende Bußgelder vor.
Verkehrsüberwachung und Bußgelder
Im Rahmen der deutschen Verkehrsüberwachung sind Radarwarner und Blitzer-Apps während der Fahrt ausdrücklich verboten. Gemäß Paragraf 23, Absatz 1b der StVO ist der Betrieb von Geräten zur Anzeige von Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen untersagt. ADAC berichtet, dass die Nutzung solcher Apps zu Bußgeldern führen kann: Ein Verstoß sieht ein Bußgeld in Höhe von 75 Euro sowie einen Punkt im Fahreignungsregister vor.
Die Polizei ist befugt, betriebsbereite Radarwarner sicherzustellen und gegebenenfalls zu vernichten. Im Gegensatz dazu sind Radiomeldungen zur Warnung vor Blitzern nicht illegal, solange sie nicht andere Verkehrsteilnehmer behindern. Analog gilt, dass Handzeichen oder Schilder zur Warnung erlaubt sind, während die Nutzung der Lichthupe zur Warnung vor Blitzern untersagt bleibt.
Regelungen in Europa
Die Regelungen zu Radarwarngeräten sind in Europa uneinheitlich. Nach Informationen des ADAC gilt in vielen Ländern ein strenges Mitführ- und Benutzungsverbot für diese Geräte. In Belgien und Frankreich beispielsweise werden hohe Geldstrafen bis hin zu Beschlagnahmungen verhängt. Ein Überblick über die Regelungen in verschiedenen Ländern zeigt:
Land | Regelung |
---|---|
Belgien | Mitführverbot, Geld- oder Haftstrafen |
Frankreich | Mitführ- und Benutzungsverbot, hohe Geldstrafen, Geräte werden eingezogen |
Italien | Mitführ- und Benutzungsverbot, Geldstrafe ab 800 Euro |
Griechenland | Mitführ- und Benutzungsverbot, Geldstrafe ab 2.000 Euro |
Die Verkehrssicherheit bleibt ein zentrales Anliegen der Behörden, wobei die Kontrolle der Geschwindigkeitsüberschreitungen eine wesentliche Rolle spielt. Durch die Radarüberwachung soll jeder Fahrer ermutigt werden, die geltenden Geschwindigkeitsgrenzen einzuhalten. Die Verantwortung für die Verkehrsüberwachung liegt dabei insbesondere bei der Polizei, den Verkehrsbehörden und dem Ordnungsamt der Kommunen, wie im Bussgeldkatalog weiter ausführlich dargestellt wird.