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Dienstag, 11. März 2025

Kunst und Mutterschaft: Ausstellung ergründet das Bild der Mutter

Düsseldorf feiert die Eröffnung der Ausstellung „Mama. Von Maria bis Merkel“ mit 120 Werken zur Mutterschaft vom 11. März bis 3. August.

Effiziente Grünflächenpflege: So meistern Städte die Herausforderung!

Erfahren Sie, wie Grünflächenämter in Städten wie Offenbach für Pflege und Instandhaltung öffentlicher Grünanlagen sorgen.

Krachende Warnungen: So schützt uns Cell Broadcast vor Gefahr!

Am 11.03.2025 findet der landesweite Warntag statt. Warn-Apps und das neue Cell Broadcast-System informieren über Gefahren.

Neues Betreuungsrecht: Stärkung der Selbstbestimmung ab 2023!

Eine wichtige Neuerung im Bereich der rechtlichen Betreuung wurde in einem Vertrag zwischen dem Sozialdienst katholischer Frauen im Landkreis Neu-Ulm und dem Landratsamt Neu-Ulm festgelegt. Ziel ist es, die Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Unterstützungsbedarf zu fördern. Dieser Vertrag wurde unterzeichnet, um die Befugnisse von ehrenamtlichen Betreuern zu erweitern und den Zugang zu rechtlicher Betreuung zu erleichtern. Die Vereinbarung setzt auf die Zusammenarbeit zwischen professionellen und ehrenamtlichen Betreuern, um die Hilfe an den individuellen Bedürfnissen der betreuten Personen auszurichten. Dies berichtet wndn.de.

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Die rechtliche Betreuung spielt in Deutschland eine bedeutende Rolle für Personen, die aufgrund von Alter, Krankheit, Unfall oder Behinderung nicht in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbstständig zu regeln. So sieht das deutsche Recht vor, dass bei Fehlen einer Vollmacht ein Betreuer vom zuständigen Amtsgericht bestellt wird. Dabei prüft das Gericht, ob eine gesetzliche Betreuung notwendig ist und in welchen Aufgabenkreisen Unterstützung gebraucht wird. Eine Besonderheit ist, dass die Bestellung eines Betreuers nicht die Geschäftsfähigkeit der betreuten Person beeinflusst, was bedeutet, dass eine Geschäftsunfähigkeit keine Voraussetzung für die Betreuung ist, wie skfm-wnd.de erklärt.

Neue Regelungen für Betreuer

Mit dem reformierten Betreuungsrecht, das seit dem 1. Januar 2023 in Kraft ist, werden neue Maßstäbe gesetzt. Die Wünsche der betreuten Personen stehen im Mittelpunkt der Betreuung, während Berichte, die von Betreuern beim Gericht eingereicht werden, die Perspektive der betroffenen Person widerspiegeln sollen. Der Schutz der persönlichen Lebenssphäre wurde verstärkt, insbesondere in Bezug auf den Wohnraum. Eine rechtliche Betreuung darf nur in Anspruch genommen werden, wenn andere mögliche Hilfen nicht ausreichen, und die Unterstützung erfolgt so, dass eine Betreuung oft nicht nötig sein könnte.

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Die Reform bringt auch einen Mindeststandard für die Eignung und Qualifikation beruflicher Betreuer mit sich. Ab dem 1. Januar 2026 wird zudem eine höhere Vergütung für Berufsgruppen wie Betreuer, Vormünder und Verfahrenspfleger eingeführt, um dem aktuellen Mangel an verfügbaren Fachkräften entgegenzuwirken. Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann betont die Relevanz einer angemessenen Vergütung zur Verbesserung der Situation in diesem Sektor, wie bmj.de hervorhebt.

Die neue Vereinbarung zwischen dem SKFM und dem Landratsamt bringt Hoffnung für viele Menschen im Landkreis, die auf Unterstützung angewiesen sind. Durch die Verstärkung der ehrenamtlichen Hilfe und die Schaffung eines Netzwerks aus professionellen und ehrenamtlichen Betreuern soll die Selbstbestimmung der Betroffenen maßgeblich verbessert werden.

Weitere Informationen, Referenzen & Quellen:

https://www.wndn.de/skfm-und-kreis-schliessen-vertrag-fuer-mehr-selbstbestimmung/https://www.wndn.de/skfm-und-kreis-schliessen-vertrag-fuer-mehr-selbstbestimmung/
https://skfm-wnd.de/index.php/ehrenamt/betreuung

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