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Freitag, 7. März 2025

Gesichtserkennung: Wie unser Gehirn und KI Gemeinsamkeiten finden!

Erforschen Sie mit Wissenschaftlern der Justus-Liebig-Universität Gießen die faszinierenden Mechanismen der Gesichtserkennung und KI.

Tag der offenen Tür: Entdecken Sie die Waldorfpädagogik in Hanau!

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Tierheim Bottrop warnt: Spenden bitte sinnvoll und heil!

Das Tierheim Bottrop appelliert an Spender, nutzbare Spenden zu liefern und erklärt die Herausforderungen mit defekten Objekten.

Saarländisches Projekt: 1,5 Millionen für barrierefreies Wohnen!

Das Saarland hat erneut in altersgerechtes Wohnen investiert. Heute, am 4. Februar 2025, wurde bekannt gegeben, dass 1,5 Millionen Euro für Maßnahmen bereitgestellt werden, die die Wohnsituation älterer Menschen verbessern sollen. Diese Initiative zielt darauf ab, die Lebensqualität und Selbstständigkeit im Alter zu fördern, indem sie den Bewohnern ein selbstbestimmtes Leben in vertrauter Umgebung ermöglicht. Der Bedarf an barrierefreien Wohnmöglichkeiten, insbesondere für Menschen mit Gehbehinderungen und Pflegegrad, nimmt stetig zu.

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Die Förderung konzentriert sich auf ältere Menschen ab 60 Jahren sowie auf Personen mit Gehbehinderungen oder Pflegebedürftigkeit. Um den Verbleib in gewohnten vier Wänden trotz baulicher Barrieren zu sichern, sind bauliche Anpassungen notwendig. Diese Anpassungen werden durch ein spezifisches Förderprogramm unterstützt, dessen richtungsweisende Aspekte die Verbesserung der Wohnsituation älterer Menschen sind. Das Programm wird voraussichtlich bis zum 31. Dezember 2025 verlängert, nachdem das Förderbudget bereits verstärkt wurde.

Förderbedingungen und Unterstützung

Familien, die auf diese Förderung angewiesen sind, müssen sich an die vorgegebenen Einkommensgrenzen halten. Diese sehen für Einpersonenhaushalte eine Grenze von 32.000 Euro netto jährlich vor, während Zweipersonenhaushalte bis 48.000 Euro und Dreipersonenhaushalte bis 55.800 Euro netto jährlich verdienen dürfen. Für die verschiedenen Maßnahmen zur Barrierereduzierung stehen unterschiedliche Höchstförderbeträge zur Verfügung:

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  • Komplett barrierefreie Anpassungen:
    • 7.500 Euro für ältere Menschen ab 60 Jahren
    • 11.250 Euro für Menschen mit Gehbehinderung oder Pflegegrad
  • Einzelne barrierereduzierende Maßnahmen:
    • Maximal 5.000 Euro für ältere Menschen ab 60 Jahren
    • Maximal 7.500 Euro für Menschen mit Gehbehinderung oder Pflegegrad

Die Anträge für diese Fördermittel müssen an das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit gerichtet werden. Ergänzend dazu wird auf die Anrechnung von Leistungen von Sozialleistungsträgern hingewiesen.

Bundesweite Initiativen zum Barriereabbau

Die Bemühungen um den Barriereabbau im Wohnungsbestand sind nicht nur auf das Saarland beschränkt. Auch die Bundesregierung hat sich diesem zentralen Anliegen verschrieben. So fördert das KfW-Zuschussprogramm „Altersgerecht Umbauen“ seit 2014 den barrierefreien Umbau von Bestandsimmobilien. Bis November 2023 wurden dabei knapp 344.672 Zusagen für Zuschüsse in Höhe von 722,2 Millionen Euro erteilt, wovon über 388.421 Wohneinheiten profitierten.

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Die demografische Entwicklung zeigt, dass der Bedarf an barrierefreien Wohnmöglichkeiten weiter ansteigen wird: Bereits 2018 waren 21,5 % der Bevölkerung über 65 Jahre, und bis 2050 wird jeder Neunte älter als 80 Jahre sein. Die Evaluation aus dem Jahr 2020 verdeutlicht, dass nur etwa 1,5 % der Wohnungen barrierearm sind, während über 2 Millionen Wohnungen Anpassungen benötigen.

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass das Saarland zusammen mit bundesweiten Initiativen aktiv daran arbeitet, die Wohnsituation älterer Menschen und Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Diese Maßnahmen bieten nicht nur finanzielle Unterstützung, sondern tragen auch dazu bei, dass die Betroffenen in ihrer vertrauten Umgebung leben können.

Weitere Informationen, Referenzen & Quellen:

https://www.wndn.de/saarland-investiert-weitere-15-millionen-euro-in-altersgerechtes-wohnen/
https://www.saarland.de/masfg/DE/portale/sozialesleben/leistungensoziales/wohnraum

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