Am Montag mussten sich zwei Frauen, 20 und 30 Jahre alt, vor dem Pirmasenser Jugendgericht verantworten. Sie wurden wegen wiederholten Diebstahls verurteilt, der sich im September 2023 ereignete. In diesem Zeitraum stahlen sie Waren aus zwei Geschäften und einer Auslage. Beim zweiten Übergriff wurden die beiden Frauen von der Polizei überrascht, was zu ihrer Festnahme führte.
Die 30-Jährige beging am nächsten Tag einen weiteren Diebstahl. Diesmal war sie in einem anderen Geschäft und hatte ein Klappmesser mit einer Klingenlänge von acht Zentimetern bei sich. Laut ihrer Aussage fehlte ihr das Geld, um ein Geburtstagsgeschenk zu kaufen. Die 20-Jährige hingegen hatte genug Geld für den Kauf, strebte jedoch danach, „dazuzugehören“.
Strafmaß und Verantwortung
Das Gericht entschied, dass die 30-Jährige aufgrund ihres Verhaltens, das in zwei Fällen als gemeinschaftlicher Diebstahl und in einem Fall als Diebstahl mit Waffen bewertet wurde, eine Geldstrafe von 800 Euro zu zahlen hat. Die Richterin wies auf die Unakzeptabilität des Diebstahls hin, selbst wenn jemand in finanzieller Not ist. Das Gericht erkannte zudem die verminderte Schuldfähigkeit der 30-Jährigen an, da sie zur Tatzeit unter dem Einfluss von Medikamenten und Drogen stand.
Für die 20-Jährige wurde das Verfahren vorläufig eingestellt, da sie bereit war, 100 Euro an den Pfälzischen Verein für soziale Rechtspflege zu zahlen. Dieses Vorgehen entspricht den Erziehungsmaßnahmen, die im Jugendstrafrecht häufig zur Anwendung kommen. In vielen Fällen werden Gespräche mit Sozialarbeitern oder Psychologen sowie gemeinnützige Arbeiten als Strafe verhängt. Auch hier bleibt der Aspekt wichtig, dass die Strafmündigkeit in Deutschland mit 14 Jahren beginnt, daher liegt die Verantwortung für die Taten der beiden Frauen im Rahmen des Jugendstrafrechts.
Körperliche und soziale Umstände
Die 30-Jährige lebt von Grundsicherung und kümmert sich um ihre Katzen. Sie war sich nicht bewusst, dass das Mitführen eines Messers in dieser Situation verboten ist. Die Beziehung zwischen den beiden Frauen hat sich inzwischen verschlechtert; sie sind nicht mehr befreundet.
Die Verurteilung ist rechtskräftig und macht deutlich, dass das Gericht, trotz der persönlichen Umstände und der vermeintlichen Notlagen der Frauen, klare Grenzen beim Umgang mit Diebstahl zieht. Die Richterin blieb dabei in ihrer Auffassung, dass Diebstahl in jeglicher Form nicht toleriert werden kann, auch wenn man nichts zu essen hat. Diese Haltung spiegelt die gesellschaftliche Erwartung wider, dass jeder für seine Handlungen zur Verantwortung gezogen wird.
[Rheinpfalz]
[Strafverteidigung Roth]
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