In der Stadtratssitzung am 4. Februar 2025 wurde erneut das Thema Grundsteuer und die damit verbundenen Hebesätze intensiv diskutiert. Rund zwei Dutzend Einwohner haben ihrem Unmut über die hohen Grundsteuern durch die Übergabe von 210 Unterschriften, die von Karsten Schilling an Bürgermeister Peter Funck überreicht wurden, Ausdruck verliehen. Die Bürger fordern eine transparente Berechnung eines niedrigeren Hebesatzes, um die finanzielle Belastung zu reduzieren. Die Zuschauerstühle in der Stadtratssitzung waren vollständig besetzt, was die Dringlichkeit des Themas unterstrich und den großen Einfluss der Bürgerstimmen auf die Entscheidungsträger verdeutlichte.
Der Gesetzgeber hat eine Anpassung des Hebesatzes zur Folge, welche die Differenz in den Einnahmen aus der Grundsteuer ausgleichen soll. Wie buerger-fuer-rudolstadt.de berichtet, hat der Stadtrat einen Beschluss gefasst, der sicherstellen soll, dass das Steueraufkommen aus der Grundsteuer für die Stadt Rudolstadt steuerneutral bleibt. Die jährlichen Einnahmen aus der Grundsteuer belaufen sich dabei auf etwa 2,77 Millionen Euro. Dabei wird die Stadt keine Einbußen in der Gewerbesteuer durch die Grundsteuereinnahmen ausgleichen, was die Unabhängigkeit der Steuerarten betont.
Einnahmen und Entlastungen
Die Anpassung des Hebesatzes wird als notwendig erachtet, um die Einnahmen der Stadt stabil zu halten. Sollte sich die finanzielle Situation verbessern und die Einnahmen aus der Grundsteuer höher als prognostiziert ausfallen, ist eine mögliche Anpassung des Hebesatzes nach unten durchaus denkbar. Diese Reform soll insbesondere Eigentümern von Gewerbeimmobilien und Gewerbetreibenden zugutekommen. Insbesondere die städtische Wohnungsgesellschaft und die Wohnungsbaugenossenschaft Rudolstadt profitieren von der steuerlichen Entlastung. Erfreulicherweise lebt bereits die Hälfte der Stadtbevölkerung in Gesellschafts- und Genossenschaftswohnungen.
Die Grundsteuerreform, die am 1. Januar 2025 in Kraft trat, zielt darauf ab, höhere Belastungen für Hauseigentümer zu vermeiden, insbesondere im Vergleich zu Unternehmen. Der Hebesatz ist ein entscheidender Faktor in der Berechnung der Grundsteuer. Innerhalb der einzelnen Bundesländer variieren die Regelungen stark, einige setzen das Bundesmodell um, während andere eigene Gesetze erlassen haben. Laut haufe.de gibt es in Deutschland eine Vielzahl von Ansätzen zur Festsetzung fairer Hebesätze.
Aktuelle Entwicklungen in den Bundesländern
Beispielsweise plant Rheinland-Pfalz differenzierte Hebesätze zur Entlastung von Wohnimmobilienbesitzern. In anderen Bundesländern verhält es sich ähnlich; so hat Sachsen-Anhalt am 23. Oktober 2024 ein Gesetz zur optionalen Festsetzung differenzierter Hebesätze verabschiedet. Hamburg hat den Hebesatz für die Grundsteuer B von 540 auf 975 Prozent angehoben, während Berlin ihn von 810 auf 470 Prozent gesenkt hat. Dies zeigt, wie dynamisch die jeweilige Situation in den Bundesländern ist und wie unterschiedlich die Maßnahmen zur Steuerung der Grundsteuerbelastung ausschauen.
Während deutschlandweit knapp 36 Millionen Grundstücke neu bewertet werden müssen, wurden bereits Klagen gegen die Grundsteuerreform eingereicht, darunter die erste Musterklage in Nordrhein-Westfalen, die jedoch abgewiesen wurde. Das Finanzgericht Hamburg wies ebenfalls eine Klage gegen die Reform ab es wurde jedoch Revision zugelassen.