Am 23. Februar 2025 wird die Bundestagswahl stattfinden, eine Wahl, die nach der politischen Pattsituation und dem Verlust der Mehrheit der Regierungskoalition vorgezogen wurde. Rund 61 Millionen Wahlberechtigte haben die Möglichkeit, an dieser Wahl teilzunehmen, sei es durch Briefwahl oder im Wahllokal. Die Vorbereitungen für die Briefwahl sind in vollem Gange, jedoch gibt es bedeutende Herausforderungen.
Aktuell berichten die Gemeindeverwaltungen über Verzögerungen bei der Lieferung der Stimmzettel. Pfalz Express hebt hervor, dass die Gemeindeverwaltung Haßloch bis zum 6. Februar 2025 nur rund 30% der bestellten Stimmzettel erhalten hat. Dies hat zur Folge, dass die Verteilung der Briefwahlunterlagen priorisiert für die Bürger erfolgt, die bereits einen Briefwahlantrag eingereicht haben.
Änderungen im Wahlverfahren
Die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist bereits möglich und kann persönlich, schriftlich oder online getätigt werden. Briefwahl Beantragen informiert, dass die Frist für die Beantragung am 21. Februar 2025 um 18 Uhr endet. In Ausnahmefällen kann bis 15 Uhr am Wahltag, dem 23. Februar, ein Antrag gestellt werden. Bei verspäteter Antragstellung haben die Bürger die Möglichkeit, direkt vor Ort in der Wahldienststelle zu wählen.
Die benötigten Wahlunterlagen, einschließlich Wahlschein und Stimmzetteln, werden voraussichtlich erst ab dem 13. Februar 2025 zur Verfügung stehen. Daher bleibt das Bürgerbüro am 8. Februar 2025 geschlossen, und die vor Ort durchgeführte Briefwahl beginnt erst am 13. Februar. Die Gemeindeverwaltung zeigt sich enttäuscht über die aktuelle Situation, die von der Verzögerung bei der Stimmzettellieferung abhängt, und bittet die Bürger um Geduld.
Neues Wahlsystem und Kandidaturen
Zusätzlich wird auf die Wahlrechtsreform hingewiesen, die neue Regelungen für die Bundestagswahl 2025 mit sich bringt. Bundeszentrale für politische Bildung erklärt, dass die Anzahl der Bundestagsmandate auf 630 begrenzt ist. Überhang- und Ausgleichsmandate entfallen künftig, was bedeutet, dass Sitze durch Zweitstimmen gedeckt sein müssen.
Die Verteilung der Sitze erfolgt in zwei Schritten: Zuerst nach dem Zweitstimmenergebnis und dann auf den Landeslisten der Parteien, wobei Parteien, die mindestens 5% der Zweitstimmen erhalten oder in drei Wahlkreisen die meisten Erststimmen haben, berücksichtigt werden. Dies könnte dazu führen, dass Kandidaten, die die meisten Erststimmen erhalten, nicht in den Bundestag einziehen, wenn sie nicht auf den entsprechenden Landeslisten vertreten sind.
Für die Bundestagswahl 2025 treten insgesamt 53 Parteien und politische Vereinigungen an. Unter den etablierten Parteien, die im Bundestag und mindestens einem Landesparlament vertreten sind, befinden sich unter anderem SPD, GRÜNE, CDU, DIE LINKE, CSU, FDP, und AfD. Ob die Veränderungen durch die Wahlrechtsreform die Wählerstimmen beeinflussen werden, bleibt abzuwarten.
Die Gemeindeverwaltung Haßloch sowie andere lokale Behörden werden zukünftige Updates zur Briefwahl rechtzeitig bekannt geben, um eine reibungslose Organisation der Wahl und eine fristgerechte Stimmabgabe zu gewährleisten.