Am Freitag, dem 7. Februar 2025, erhalten die Schüler der Schulen im Kreis Kleve ihre Zeugnisse. Dieser Tag ist insbesondere für die Abschlussjahrgänge sowie für Schüler, die in die Oberstufe wechseln, von großer Bedeutung. Das Schulamt für den Kreis Kleve stellt in diesem Zusammenhang eine besondere Unterstützung zur Verfügung, um die Sorgen von Schülern und Eltern zu lindern: die „Nummer gegen Zeugniskummer“.
Diese Hotline, die unter der Durchwahl 02821 85496 zu erreichen ist, richtet sich an Eltern und Schüler von Grund-, Haupt- und Förderschulen. Zusätzlich gibt es ein spezielles Zeugnis-Telefon für die höheren Schulformen wie Realschulen, Gymnasien, Gesamtschulen, Sekundarschulen, Gemeinschaftsschulen und Berufskollegs. Die Telefonnummer für dieses Angebot lautet 0211 4754002. Die Mitteilung zu diesen Angeboten stammt vom Kreis Kleve sowie der Bezirksregierung Düsseldorf, die als obere Schulaufsichtsbehörde agiert und für die Dienstaufsicht über die Schulen im Kreis zuständig ist.
Unterstützung durch das Schulamt
Das Schulamt für den Kreis Kleve spielt eine zentrale Rolle in der schulischen Aufsicht und Unterstützung. Es fungiert als untere staatliche Schulaufsichtsbehörde und gewährleistet die Qualität der Bildung in der Region. Gemeinsam geleitet von dem Landrat und den vom Land entsandten Schulaufsichtsbeamten, berät es Lehrer, Schüler und Eltern in vielen unterschiedlichen Situationen und Fragestellungen.
Besonders wichtig ist die Fachaufsicht, die sich um die Bildungsinhalte und die ordnungsgemäße Wahrnehmung schulischer Aufgaben kümmert. Sie umfasst auch die Bearbeitung von Beschwerden, die gegen schulische Maßnahmen eingelegt werden. Das Schulamt ist also nicht nur für die Aufsicht zuständig, sondern auch für die Unterstützung und Beratung in und um Schulen im Kreis Kleve.
Bildungssystem in Deutschland
Das Bildungssystem in Deutschland ist föderal organisiert, was bedeutet, dass die Bildungspolitik Ländersache ist. Dies bringt verschiedene Unterschiede im Bildungssystem zwischen den Bundesländern mit sich. Im Kreis Kleve gilt wie im übrigen Deutschland die Schulpflicht, die im Jahr der Vollendung des sechsten Lebensjahres beginnt und sich in der Regel bis zum 18. Lebensjahr erstreckt. Während die Vollzeitschulpflicht in der Regel zwischen 9 und 10 Jahren an allgemeinbildenden Schulen umfasst, haben Jugendliche, die keine Vollzeitschule besuchen, eine Teilzeitschulpflicht.
Insgesamt besteht das Bildungssystem aus mehreren Bereichen, die von der Elementar- über die Primar- bis zur Sekundarstufe reichen. Förderschulen für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf stellen dabei einen besonderen Aspekt des Systems dar, da viele Förderschüler ohne Hauptschulabschluss die Schule verlassen. Deutschland hat sich zudem durch die Ratifizierung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2009 zu einem inklusiven Bildungssystem verpflichtet.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Zeugnisübergabe am 7. Februar 2025 im Kreis Kleve nicht nur ein Schritt in der Schullaufbahn der Schüler ist, sondern auch die Bedeutung von Unterstützung und Aufsicht innerhalb des Bildungssystems unterstreicht. Für weitere Informationen zu diesem Thema können Interessierte die entsprechenden Ressourcen des Schulamts für den Kreis Kleve nutzen, die wichtige Informationen und Hilfe bereitstellen.