In der Nacht zu Mittwoch wurden auf dem Friedhof Rheydt an der Preyerstraße 20 Gräber beschädigt. Unbekannte Täter haben Grablaternen, Bronzefiguren und Buchstaben von Grabsteinen gestohlen. Die Polizei vermutet, dass die Kriminellen auf Metall abgesehen haben, das einen hohen Wert hat. Eine verzierte Grablampe wird im Internet mit mindestens 200 Euro gehandelt. Unklar bleibt, ob die Täter das Diebesgut zum Verkauf oder zum Einschmelzen vorgesehen haben. Diese Taten sind Teil eines besorgniserregenden Trends, der den schwindenden Respekt vor Allgemeingut und fremdem Eigentum widerspiegelt, wie Juramagazin berichtet.
Der Vandalismus auf Friedhöfen hat in den letzten Jahren zugenommen. Ähnliche Vorfälle sind nicht nur in Mönchengladbach häufig zu beobachten, sondern auch in ganz Nordrhein-Westfalen. Ende Januar kam es im Stadtteil Rheindahlen zu einem vergleichbaren Vorfall, bei dem Pflanzen zertrampelt sowie Bronze-Inschriften und Laternen entfernt wurden. Auch dort hatten die Täter Betonsockel aus dem Boden gerissen. Ermittler werten zurzeit zahlreiche Spuren aus; einige gestohlene Gegenstände tauchten bereits im Umfeld des Friedhofs wieder auf und haben einen Wert von mehreren tausend Euro.
Vandalismus auf Friedhöfen
Der Vandalismus auf Friedhöfen, einschließlich der Beschädigung von Gräbern und der Entwendung von Blumenschmuck, stößt auf empörte Reaktionen in der Bevölkerung. Diese Handlungen werden als moralischer Tabubruch wahrgenommen. Der aktuelle strafrechtliche Schutz für beschädigte Grabstätten gilt als unzureichend, da die Beschädigung von Gräbern lediglich unter den § 304 (gemeinschädliche Sachbeschädigung) fällt. Dieser sieht keine Mindeststrafe vor, was viele für unzulänglich erachten. Im Falle des Metalldiebstahls, der vorrangig Grabkreuze, -lichter, Heiligenfiguren und Vasen betrifft, wird die Tat ebenfalls nur als einfacher Diebstahl nach § 242 StGB eingestuft.
Die Diskussion über die nötigen rechtlichen Änderungen hat an Fahrt gewonnen. Der Landtag fordert die Landesregierung auf, sich für eine Verschärfung der Strafandrohung des § 304 auf eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren einzusetzen. Zudem wird vorgeschlagen, den Diebstahl von Gegenständen von Gräbern als Regelbeispiel für besonders schweren Diebstahl in § 243 StGB aufzunehmen. WDR berichtet, dass die Polizei in Mönchengladbach eng mit dem Umweltbetrieb zusammenarbeitet, um präventive Maßnahmen zu prüfen.
Ab dem 10. Februar bis zum 13. Februar können potenzielle Besitzer gefundener Gegenstände diese am Verwaltungsgebäude des Friedhofs Rheindahlen zwischen 13 und 15 Uhr einsehen und gegen Nachweis zurückbekommen. Der Vandalismus auf Friedhöfen, wie auch in anderen Bereichen der Gesellschaft, wird zunehmend als ernstes gesellschaftliches Problem wahrgenommen, das nicht nur rechtliche, sondern auch moralische Aspekte aufwirft. Friedhöfe sind sensible Orte, und die damit verbundenen Taten nehmen nicht nur materiellen, sondern auch emotionalen Schaden mit sich.