Am 9. Februar 2025 wurde das Urteil gegen den Amokfahrer von Trier rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision des Täters als unbegründet verworfen. Damit ist keine Neuauflage des Verfahrens mehr möglich und das Urteil aus dem Mai 2024 bleibt bestehen. Der Angeklagte war in einem teils neu aufgerollten Prozess zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden.
Der Amokfahrer wurde wegen mehrfachen Mordes, versuchten Mordes und versuchten Totschlags verurteilt. Das Landgericht Trier hatte zudem die besondere Schwere der Schuld festgestellt, was bedeutete, dass er nicht nur für seine Taten, sondern auch für die Hintergründe seiner psychischen Erkrankung zur Verantwortung gezogen wurde. Bei dem Täter wurde eine paranoide Schizophrenie mit Wahnvorstellungen diagnostiziert, weshalb er in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik untergebracht wurde.
Die Amokfahrt und ihre Folgen
Die schreckliche Amokfahrt fand am 1. Dezember 2020 in der Fußgängerzone von Trier statt. Der Fahrer raste mit einem Geländewagen gezielt in eine Menschenmenge und forderte dabei fünf Todesopfer, darunter ein neun Wochen altes Baby. Darüber hinaus wurden dutzende Personen verletzt, viele von ihnen trugen schwere Verletzungen davon und sind traumatisiert. Ein weiterer Mann verstarb im Februar 2024 an den Folgen der bei diesem Vorfall erlittenen Verletzungen.
Der BGH stellte klar, dass das ursprüngliche Urteil aus dem August 2022, das aufgrund von Rechtsfehlern überwiegend aufgehoben wurde, nicht die notwendigen Voraussetzungen bot, um den Angeklagten von seiner Schuld zu entlasten. Das neue Verfahren war für die Opfer und Hinterbliebenen eine zusätzliche Belastung, die sich nach der Wiederaufnahme des Prozesses einstellte. Viele hatten auf einen Abschluss des Verfahrens gehofft, um die Ereignisse ein Stück weit hinter sich lassen zu können.
Rechtliche Konsequenzen und weitere Entscheidungen
In seinem Beschluss vom 28. Januar 2025 bestätigte der BGH das Urteil des Landgerichts Trier unter dem Aktenzeichen 4 StR 405/24. Neben der lebenslangen Freiheitsstrafe wurden dem Täter die Fahrerlaubnis entzogen und das Tatfahrzeug sichergestellt. Der BGH hatte festgestellt, dass bei der Überprüfung des Urteils keine Rechtsfehler zu Lasten des Angeklagten erkennbar waren.
Somit wird das Verfahren nun als rechtskräftig abgeschlossen betrachtet. Dies markiert ein bedeutsames Kapitel in der Aufarbeitung der Ereignisse, welche die Stadt Trier und ihre Bürger zutiefst erschüttert haben.
Die schrecklichen Taten des Amokfahrers und die damit verbundenen Auswirkungen werden für die Betroffenen und die Stadt Trier noch lange ein Schmerzpunkt bleiben. Die Hoffnung auf Gerechtigkeit ist durch das abschließende Urteil nun in gewisser Weise erfüllt, doch die Wunden, die diese Amokfahrt hinterlassen hat, sind möglicherweise nicht so schnell zu heilen.