Die Stadt Dortmund plant eine neue Verordnung gegen den Konsum von Lachgas, die am 13. Februar 2025 durch den Rat der Stadt beschlossen werden soll. Die Vorschrift zielt darauf ab, den Verkauf von Lachgas an Minderjährige zu verbieten und die Ab- sowie Weitergabe an junge Menschen zu unterbinden. Bei Verstößen drohen Strafen von bis zu 1.000 Euro. Lachgas, medizinisch bekannt als Distickstoffmonoxid (N₂O), ist in Deutschland legal erhältlich und erfreut sich insbesondere bei Jugendlichen großer Beliebtheit. Ein Anstieg des Konsums unter jungen Menschen in Europa hat zudem die Forderungen nach einem Verkaufsverbot verstärkt. Ruhr24 berichtet, dass in Frankfurt am Main im Jahr 2022 etwa 17% der 15- bis 18-Jährigen angaben, Lachgas konsumiert zu haben; dieser Wert sank 2023 auf 14%, bleibt jedoch auf einem hohen Niveau.
Die Gefahren des Lachgas-Konsums sind vielfältig. Neben den betäubenden Wirkungen sind kurzfristige Risiken wie Taubheitsgefühle, Schwindel und Koordinationsprobleme bekannt. Langfristiger Konsum kann zu Nervenschäden und psychischer Abhängigkeit insbesondere bei Kindern und Jugendlichen führen. Gesundheitsminister Karl Lauterbach hat daher einen Vorschlag für ein Verbot von Lachgas für Minderjährige ausgearbeitet, der weitreichende Einschränkungen für die Herstellung, den Handel, Erwerb und Besitz von Lachgas vorsieht. Tagesschau informiert, dass industrielle und wissenschaftliche Nutzungen weiterhin erlaubt bleiben sollen, sofern kein Missbrauch erfolgt.
Die gesellschaftlichen Auswirkungen
Die rechtlichen Bestrebungen zur Regulierung des Lachgas-Konsums sind Teil eines umfassenderen Trends in Deutschland. Laut der Europäischen Drogenberatungsstelle EMCDDA ist die Verfügbarkeit von Lachgas ein entscheidender Faktor für den Anstieg des Konsums. Stadtdirektor Dr. Stefan Kühn aus Wuppertal hebt hervor, dass die laxe Handhabung des Verkaufs und Konsums von Lachgas in der Gesellschaft zu einem gefährlichen Trend führt. Videos auf Plattformen wie TikTok zeigen Jugendliche, die Lachgas aus Luftballons inhalieren, was die Gefahren noch weiter bagatellisiert. ZDF beleuchtet, dass unverdünnte Inhalation von Lachgas den Sauerstoff in der Lunge verdrängen kann, was akute Risiken birgt.
Die angestrebte Gesetzesänderung könnte noch in diesem Jahr in Kraft treten. Neben dem Verbot von Lachgas für Jugendliche plant Lauterbach ebenfalls ein Verbot des „begleiteten Trinkens“ für 14- bis 16-Jährige, um den Jugendschutz zu stärken. Der rechtliche Rahmen für den Konsum von Lachgas wird somit enger gefasst, um die junge Bevölkerung vor den steigenden Risiken zu schützen.
Forderungen nach Verboten und Einschränkungen
In Großbritannien ist Lachgas mittlerweile illegal, und auch in Deutschland gibt es seitens der Experten Forderungen nach einem sofortigen Verbot. Die Drogenexpertin Bianca Euteneuer macht auf die gesundheitlichen Gefahren aufmerksam und betont die Notwendigkeit einer Einschränkung der Verfügbarkeit von Lachgas für Kinder und Jugendliche. Die Kombination aus günstiger Verfügbarkeit und der Annahme, dass Lachgas harmlos ist, macht es zu einer populären Partydroge.
Die Diskussion über die Regulierung von Lachgas ist längst überfällig und spiegelt die gesellschaftlichen Herausforderungen wider, die mit dem Konsum von legalen Drogen verbunden sind. Die bevorstehenden Entscheidungen könnten entscheidende Schritte in der Prävention und im Jugendschutz darstellen.