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Dienstag, 11. Februar 2025

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Schüler findet 15.000 Euro im Blumentopf – Woher kommt das Geld?

Am 28. Januar 2025 machte ein achtjähriger Schüler an der Gemeinschaftsgrundschule Annastraße in Köln einen bemerkenswerten Fund. Der Junge entdeckte auf dem Schulhof in einem Blumenkasten 15.000 Euro in Form von 50-Euro-Scheinen, die mit Erde bedeckt waren. Sofort informierte er eine Aufsichtsperson, die dann die Schulleitung und die Polizei informierte. Dies berichtet Merkur.

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Die Polizei sicherte das Geld und bewahrte es zunächst auf der Wache auf. Trotz intensiver Ermittlungen bleibt die Herkunft der großen Geldsumme unklar. Es gibt keinerlei Hinweise auf einen rechtmäßigen Besitzer oder kriminelle Herkunft, was die Situation zusätzlich kompliziert. Dieses Geld wurde an das Kölner Fundbüro übergeben, wo es für sechs Monate verwahrt wird, in der Hoffnung, dass der rechtmäßige Eigentümer sich meldet.

Die Umstände des Fundes

Laut T-Online geschah der Fund am Dienstagnachmittag während eines normalen Schultages. Der Schüler entdeckte zunächst nur einen einzelnen 50-Euro-Schein, bevor er auf ein ganzes Geldbündel stieß. Die Lehrkräfte wurden schnell informiert, und die Polizei wurde alarmiert, um das Geld sicherzustellen.

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Es gibt Vermutungen, dass das Geld aus Drogengeschäften stammen könnte. Solche Verstecke sind an Drogenumschlagplätzen nicht unüblich, jedoch ist ein Fund in der Umgebung einer Schule durchaus außergewöhnlich. Konkrete Hinweise auf die Herkunft des Geldes oder mögliche Täter liegen der Polizei aber nicht vor. Die Beamten haben auch eine Appell an die Öffentlichkeit gerichtet und bitten mögliche Zeugen, sich unter der Telefonnummer 0221 229-0 zu melden.

Rechtliche Folgen und Finderlohn

Falls sich in der vorgesehenen Frist von sechs Monaten kein Eigentümer meldet, geht das Geld in den Besitz der Stadt Köln über. Sollte der rechtmäßige Besitzer ermittelt werden, könnte der Junge Anspruch auf einen gesetzlichen Finderlohn haben. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgelegt. Nach § 965 BGB hat der Finder der Fundsache eine Anzeigepflicht und muss den Fund unverzüglich beim zuständigen Fundbüro melden, um sich nicht strafbar zu machen.Juraforum erklärt, dass der Finder Anspruch auf einen Finderlohn hat, dessen Höhe unterschiedlich sein kann. Bis zu einem Wert von 500 Euro beträgt dieser 5 Prozent des Wertes, über diesem Wert wird eine andere Regelung angewandt.

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Der Finder hat zudem die Pflicht zur Verwahrung der Fundsache bis zur Abholung durch den Eigentümer oder bis zu dessen Auffindbarkeit. Kommt der ursprüngliche Eigentümer innerhalb der Frist von sechs Monaten und hat die Anzeigepflicht befolgt, kann der Finder einen Anspruch auf eine Belohnung geltend machen, die oft höher ausfallen kann als der gesetzliche Finderlohn, wenn der Eigentümer dies aus Dankbarkeit anbietet.

Weitere Informationen, Referenzen & Quellen:

https://www.merkur.de/deutschland/polizei-nrw-koeln-junge-findet-15-000-euro-in-blumenkasten-auf-schulhof-grundschule-93548267.html
https://www.t-online.de/region/koeln/id_100587702/grundschule-in-koeln-schueler-findet-15000-euro-im-schulgarten.html

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