Im Märkischen Kreis erhalten bedürftige Kinder und Jugendliche wichtige finanzielle Unterstützung durch das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT). Laut radiomk.de können Familien mit geringem Einkommen von dieser Förderung profitieren. Anspruchsberechtigt sind Personen, die in Bedarfsgemeinschaften nach dem SGB II leben oder Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe nach dem SGB XII beziehen.
In den vergangenen Jahren hat die Nachfrage nach Leistungen aus dem BuT spürbar zugenommen. So wurden im Jahr 2024 insgesamt 2,8 Millionen Euro für 9.796 leistungsberechtigte Kinder ausgezahlt. Zum Vergleich: Im Jahr 2023 erhielten rund 8.663 Kinder aus diesem Topf etwa 1,9 Millionen Euro. Dies zeigt einen deutlichen Anstieg im Vergleich zu den vorangegangenen Jahren, als 2022 insgesamt 15.396 Anträge beim Märkischen Kreis eingereicht wurden, nach 11.867 Anträgen im Jahr 2021.
Antragsverfahren und Berechtigung
Um von den Leistungen profitieren zu können, müssen Bezieher von Wohngeld oder Kinderzuschlag die BuT-Leistungen aktiv beantragen. Die Antragsvordrucke sind bei den örtlichen Sozialämtern erhältlich oder können auf der Internetseite des Märkischen Kreises unter dem Stichwort Bildung und Teilhabe abgerufen werden. Der Märkische Kreis hat die Verantwortung für die Bearbeitung dieser Anträge, während Bürgergeldempfänger bei weitergehenden Fragen die Webseiten des Jobcenters MK nutzen können, da hier die Leistungen, mit Ausnahme der Lernförderung, nicht separat beantragt werden müssen.
Trotz dieser Angebote geht die Kreisverwaltung davon aus, dass nicht alle berechtigten Personen die Hilfen in Anspruch nehmen. Ein möglicher Grund könnte der respektlose Umgang mit Sozialleistungsempfängern im gesellschaftlichen Umfeld sein. Daher ist es wichtig, dass Kinder und Jugendliche auch die Angebote zur sozialen und kulturellen Teilhabe nutzen, um ihre soziale Bindungsfähigkeit zu stärken und Kontakte zu Gleichaltrigen aufzubauen.
Kommunale Unterstützung und Kontakt
Die Unterstützung durch das Bildungs- und Teilhabepaket ist unerlässlich, um benachteiligten Kindern und Jugendlichen den Zugang zu sozialen und kulturellen Aktivitäten zu ermöglichen. Die Kreisverwaltung ermutigt alle Berechtigten, ihre Ansprüche geltend zu machen und von den Möglichkeiten des Pakets Gebrauch zu machen. Für Rückfragen steht Frau Bleiweiß unter der Telefonnummer 02352/966-7226 zur Verfügung.
Zu beachten ist, dass die speziellen Leistungen nur für Kinder unter 18 Jahren gelten. Es bleibt zu wünschen, dass die Hilfe und das Verständnis für bedürftige Familien im Märkischen Kreis weiterhin wachsen, um allen Kindern die gleichen Chancen zu bieten.